Ein Auto umzumelden, wird dann notwendig, wenn jemand samt Wagen in eine andere Gemeinde umzieht oder der Halter des Fahrzeugs wechselt. Die Auto-Ummeldung ist in beiden Fällen gesetzlich verpflichtend. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte über die Auto-Ummeldung – und auch, wie sich die Ummeldung Ihres Pkw auf Ihre Kfz-Versicherung auswirkt.

Bei Wechsel des Halters muss der neue Halter das Auto auf sich anmelden Bei Wohnortwechsel ist die Zulassungsstelle des neuen Wohnorts zuständig Einen Wohnortwechsel müssen Sie Ihrer Versicherung mitteilen.

Auch wenn der Fahrzeughalter wechselt, ist das Ummelden des Autos Pflicht. Der vorige Halter muss das Auto nicht abmelden, die Ummeldung erfolgt durch den neuen Besitzer. Dieser muss das Fahrzeug direkt nach dem Erwerb (auch im Falle eines Geschenks) auf sich anmelden.

Sie müssen Ihr Fahrzeug in der Kommune an- bzw. ummelden, in der Sie auch mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Bei einem Umzug ist also die Zulassungsstelle der neuen Gemeinde zuständig.

Sie können einerseits für die Auto-Ummeldung einen Termin in der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle bzw. Kfz-Behörde vereinbaren. Ist kein zeitnaher Termin verfügbar, wirkt sich das nicht negativ auf die Nichteinhaltung der dort geltenden Meldefrist aus, da Sie schließlich Ihrer Pflicht der Meldung nachweislich rechtzeitig nachkommen wollten. 

Alternativ können Sie in vielen Gemeinden Ihre Kfz-Ummeldung mittlerweile auch online durchführen – über das Online-Portal der dortigen Zulassungsstelle. Dafür benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis. Die Kosten für die Online-Ummeldung des Autos sind ggf. etwas höher als bei der Auto-Ummeldung vor Ort.

Wenn Sie Ihren Pkw ummelden möchten, sind auch Informationen zu den damit verbundenen Kosten, zu den benötigten Unterlagen und zu ggf. befugten Personen von Bedeutung. 

Es ist nicht bundes- oder landesweit einheitlich geregelt, wie hoch die Kosten für das Ummelden eines Autos sind. Unter Betrachtung der hierzulande im Durchschnitt erhobenen Gebühren sollten Sie für das Ummelden eines Autos mit folgenden Kosten rechnen:
 

  • Ummeldung ohne Halterwechsel: etwa 26,00 €
  • Ummeldung mit Halterwechsel: etwa 29,00 €
     

Um Ihr Auto umschreiben lassen zu können, müssen Sie einige Unterlagen vorweisen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen nach der Ummeldung behalten möchten, benötigt die Zulassungsstelle folgende Unterlagen:
 

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals „Fahrzeugschein“)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals „Fahrzeugbrief“)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Nachweis der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung („TÜV-Prüfung“)
     

Bei einer Ummeldung mit Kennzeichenwechsel möchte die Behörde zusätzlich noch Folgendes ausgehändigt bekommen bzw. erfahren:
 

  • unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für die Begleichung der Kfz-Steuer
  • bisherige Kennzeichen
     

Noch einfacher geht die Kfz-Ummeldung, wenn Sie lediglich innerhalb desselben Zulassungsbezirks umgezogen sind. Dann genügen folgende Unterlagen zum Ummelden Ihres Autos:
 

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (bzw. den alten Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (bzw. den alten Fahrzeugbrief)
     

In Deutschland hat das Ummelden eines Kfz grundsätzlich durch den (zukünftigen) Fahrzeughalter zu erfolgen. Allerdings können Sie als Halter auch einen Bevollmächtigten ernennen, der die Auto-Ummeldung an Ihrer statt übernimmt.

 

Der Bevollmächtigte muss folgende Unterlagen vorweisen:
 

  • benötigte Dokumente für die Ummeldung wie oben angegeben (vom Halter unterschrieben)
  • Vollmacht (formloses Schreiben, das die Vertretung bei der Ummeldung autorisiert)
  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass (und Meldebescheinigung) des Halters
     

Bei der Fahrzeugummeldung können Sie unter Umständen Ihr altes Kennzeichen weiterhin verwenden, wenn Sie dies wünschen.

 

Umzug im selben Zulassungsbezirk

Umzug in anderen Zulassungsbezirk

Halterwechsel

Sie können Ihr altes Kennzeichen behalten, sofern das Ortskürzel auch zum neuen Hauptwohnsitz passt.

Seit 2015 ist es auch in dem Fall möglich, das alte Kennzeichen beizubehalten. Bei einer weiteren Auto-Ummeldung innerhalb dieses Bezirks wird dann allerdings ein neues Kennzeichen mit dem passenden Ortskürzel fällig.

Das alte Kennzeichen kann der Neubesitzer eines umzumeldenden Pkw dann weiterverwenden, wenn das Fahrzeug im selben Zulassungsbezirk verbleibt.


 

Wenn Sie Ihr altes Kennzeichen nicht behalten können oder möchten, muss ein neues ausgestellt werden. Die Vergabe eines neuen Kennzeichens liegt je nach Zulassungsbezirk bei um die 30,00 €. Eine vorige Reservierung des Wunschkennzeichens ist in der Regel gegen eine Gebühr in Höhe von etwa 12,00 € möglich.
 

Hinzu kommen noch die Kosten für die Anfertigung der neuen Kennzeichenschilder (Nummernschilder). Wie teuer deren Prägung für Sie ist, hängt vom Anbietermarkt vor Ort ab. In den meisten großen Städten befinden sich entsprechende Dienstleister in unmittelbarer Nähe zur jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle und berechnen rund 10,00 € für die Anfertigung des Nummernschild-Paars.


Bei einem Halterwechsel endet die bisherige Autoversicherung automatisch, wenn sich auch der Versicherungsnehmer ändert. Der neue Vertragspartner muss eine eigene Autoversicherung abschließen.

Eine Ummeldung aufgrund eines Umzugs müssen Sie Ihrer Kfz-Versicherung umgehend Ihre neue Adresse mitteilen. Durch einen Umzug kann sich nämlich die Regionalklasse Ihrer Versicherung verändern. Mitunter wird dann die Versicherungsprämie angepasst, Ihr Beitrag wird nach der Kfz-Ummeldung möglicherweise also entweder etwas teurer oder etwas günstiger.
 

 

 

Sie müssen Ihr Auto bei einem Umzug (egal ob innerhalb desselben Zulassungsbezirks oder in einen anderen) oder einem Halterwechsel ummelden.

Die Auto-Ummeldung erfolgt in Ihrer örtlichen Zulassungsstelle. Bietet diese ein Online-Portal an, können Sie die Ummeldung auch darüber vornehmen. Dafür benötigen Sie allerdings einen elektronischen Personalausweis und ein entsprechendes Lesegerät.

Je nach Szenario (Umzug oder Halterwechsel) kostet die Kfz-Ummeldung im Schnitt zwischen 25,00 € und 30,00 €. Die ggf. notwendige Vergabe neuer Kennzeichen wird separat berechnet, für die in diesem Fall ebenfalls erforderlichen neuen Nummernschilder kommen noch einmal rund 10,00 € dazu. 

Sie müssen sich mit einem amtlichen Dokument ausweisen können und müssen die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. Fahrzeugbrief), die eVB-Nummer des zukünftigen Versicherers sowie einen Nachweis über die erfolgreich bestandene Haupt- und Abgasuntersuchung vorlegen. Bei einem Kennzeichenwechsel müssen Sie außerdem ein neues SEPA-Lastschriftmandat für die Begleichung der Kfz-Steuer erteilen.

In der Regel melden Sie als Fahrzeughalter Ihr Auto selbst um; Sie können aber einen Bevollmächtigten ernennen, der es in Ihrem Namen erledigt. Dies ist mit einem formlosen Schreiben nachzuweisen, das von Ihnen und Ihrem Vertreter unterschrieben und durch eine Kopie ihres Personalausweises oder Reisepasses begleitet sein muss. Natürlich muss sich der Bevollmächtige auch seinerseits ausweisen können und es müssen alle persönlichen Daten (Namen, Anschriften, Geburtsdaten, Geburtsorte) sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Bevollmächtigen vorliegen.

Bei einem Umzug können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten, wenn Ihr neuer Wohnort im selben Kennzeichenbezirk liegt. Außerdem können Sie beim alten Kennzeichen bleiben, wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen, jedoch nur bis zur nächsten Ummeldung Ihres Autos – spätestens dann wird ein neues Kennzeichen fällig, welches das Ortskürzel des dann aktuellen Zulassungsbezirks enthält.

Bei einem Halterwechsel endet die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers und der neue Halter kann eine neue Autoversicherung abschließen. Bei einer Pkw-Ummeldung infolge eines Umzugs kann sich die der Versicherung zugrundeliegende Regionalklasse ändern. Mitunter werden die Versicherungsbeiträge dadurch günstiger oder teuer. Ein Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung ist nicht damit verbunden.