Wann muss man ein Auto ummelden?
Ein Auto umzumelden, wird dann notwendig, wenn jemand samt Wagen in eine andere Gemeinde umzieht oder der Halter des Fahrzeugs wechselt. Die Auto-Ummeldung ist in beiden Fällen gesetzlich verpflichtend. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte über die Auto-Ummeldung – und auch, wie sich die Ummeldung Ihres Pkw auf Ihre Kfz-Versicherung auswirkt.
Auf einen Blick
- Bei Wechsel des Halters muss der neue Halter das Auto auf sich anmelden
- Bei Wohnortwechsel ist die Zulassungsstelle des neuen Wohnorts zuständig
- Einen Wohnortwechsel müssen Sie Ihrer Versicherung mitteilen.
Auto ummelden bei Halterwechsel
Auch wenn der Fahrzeughalter wechselt, ist das Ummelden des Autos Pflicht. Der vorige Halter muss das Auto nicht abmelden, die Ummeldung erfolgt durch den neuen Besitzer. Dieser muss das Fahrzeug direkt nach dem Erwerb (auch im Falle eines Geschenks) auf sich anmelden.
Wo kann man sein Auto ummelden?
Sie müssen Ihr Fahrzeug in der Kommune an- bzw. ummelden, in der Sie auch mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Bei einem Umzug ist also die Zulassungsstelle der neuen Gemeinde zuständig.
Kfz vor Ort ummelden
Sie können einerseits für die Auto-Ummeldung einen Termin in der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle bzw. Kfz-Behörde vereinbaren. Ist kein zeitnaher Termin verfügbar, wirkt sich das nicht negativ auf die Nichteinhaltung der dort geltenden Meldefrist aus, da Sie schließlich Ihrer Pflicht der Meldung nachweislich rechtzeitig nachkommen wollten.
Auto online ummelden
Alternativ können Sie in vielen Gemeinden Ihre Kfz-Ummeldung mittlerweile auch online durchführen – über das Online-Portal der dortigen Zulassungsstelle. Dafür benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis. Die Kosten für die Online-Ummeldung des Autos sind ggf. etwas höher als bei der Auto-Ummeldung vor Ort.
Wissenswertes zur Autoummeldung
Wenn Sie Ihren Pkw ummelden möchten, sind auch Informationen zu den damit verbundenen Kosten, zu den benötigten Unterlagen und zu ggf. befugten Personen von Bedeutung.
Kosten für das Ummelden eines Autos
Es ist nicht bundes- oder landesweit einheitlich geregelt, wie hoch die Kosten für das Ummelden eines Autos sind. Unter Betrachtung der hierzulande im Durchschnitt erhobenen Gebühren sollten Sie für das Ummelden eines Autos mit folgenden Kosten rechnen:
- Ummeldung ohne Halterwechsel: etwa 26,00 €
- Ummeldung mit Halterwechsel: etwa 29,00 €
Wichtig: Bei nicht rechtzeitiger Ummeldung im Rahmen der kommunal geltenden Frist droht ein Bußgeld von bis zu 40,00 €.
Benötigte Unterlagen für das Ummelden eines Autos
Um Ihr Auto umschreiben lassen zu können, müssen Sie einige Unterlagen vorweisen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen nach der Ummeldung behalten möchten, benötigt die Zulassungsstelle folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals „Fahrzeugschein“)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals „Fahrzeugbrief“)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Nachweis der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung („TÜV-Prüfung“)
Bei einer Ummeldung mit Kennzeichenwechsel möchte die Behörde zusätzlich noch Folgendes ausgehändigt bekommen bzw. erfahren:
- unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für die Begleichung der Kfz-Steuer
- bisherige Kennzeichen
Noch einfacher geht die Kfz-Ummeldung, wenn Sie lediglich innerhalb desselben Zulassungsbezirks umgezogen sind. Dann genügen folgende Unterlagen zum Ummelden Ihres Autos:
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (bzw. den alten Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (bzw. den alten Fahrzeugbrief)
Wer kann ein Kfz ummelden?
In Deutschland hat das Ummelden eines Kfz grundsätzlich durch den (zukünftigen) Fahrzeughalter zu erfolgen. Allerdings können Sie als Halter auch einen Bevollmächtigten ernennen, der die Auto-Ummeldung an Ihrer statt übernimmt.
Der Bevollmächtigte muss folgende Unterlagen vorweisen:
- benötigte Dokumente für die Ummeldung wie oben angegeben (vom Halter unterschrieben)
- Vollmacht (formloses Schreiben, das die Vertretung bei der Ummeldung autorisiert)
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass (und Meldebescheinigung) des Halters
Info: Eine Vollmacht muss Namen, Geburtsdaten, Anschriften und Unterschriften von Vollmachtgeber sowie Vollmachtnehmer enthalten.
Was passiert mit dem Kennzeichen bei der Pkw-Ummeldung?
Bei der Fahrzeugummeldung können Sie unter Umständen Ihr altes Kennzeichen weiterhin verwenden, wenn Sie dies wünschen.
- Umzug im selben Zulassungsbezirk: Sie können Ihr altes Kennzeichen behalten, sofern das Ortskürzel auch zum neuen Hauptwohnsitz passt.
- Umzug in anderen Zulassungsbezirk: Seit 2015 ist es auch in dem Fall möglich, das alte Kennzeichen beizubehalten. Bei einer weiteren Auto-Ummeldung innerhalb dieses Bezirks wird dann allerdings ein neues Kennzeichen mit dem passenden Ortskürzel fällig.
- Halterwechsel: Das alte Kennzeichen kann der Neubesitzer eines umzumeldenden Pkw dann weiterverwenden, wenn das Fahrzeug im selben Zulassungsbezirk verbleibt.
Kosten für die Kennzeichenerteilung
Wenn Sie Ihr altes Kennzeichen nicht behalten können oder möchten, muss ein neues ausgestellt werden. Die Vergabe eines neuen Kennzeichens liegt je nach Zulassungsbezirk bei um die 30,00 €. Eine vorige Reservierung des Wunschkennzeichens ist in der Regel gegen eine Gebühr in Höhe von etwa 12,00 € möglich.
Hinzu kommen noch die Kosten für die Anfertigung der neuen Kennzeichenschilder (Nummernschilder). Wie teuer deren Prägung für Sie ist, hängt vom Anbietermarkt vor Ort ab. In den meisten großen Städten befinden sich entsprechende Dienstleister in unmittelbarer Nähe zur jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle und berechnen rund 10,00 € für die Anfertigung des Nummernschild-Paars.
Welche Auswirkungen kann eine Auto-Ummeldung auf die Kfz-Versicherung haben?
Bei einem Halterwechsel endet die bisherige Autoversicherung automatisch, wenn sich auch der Versicherungsnehmer ändert. Der neue Vertragspartner muss eine eigene Autoversicherung abschließen.
Eine Ummeldung aufgrund eines Umzugs müssen Sie Ihrer Kfz-Versicherung umgehend Ihre neue Adresse mitteilen. Durch einen Umzug kann sich nämlich die Regionalklasse Ihrer Versicherung verändern. Mitunter wird dann die Versicherungsprämie angepasst, Ihr Beitrag wird nach der Kfz-Ummeldung möglicherweise also entweder etwas teurer oder etwas günstiger.
Info: Ein Umzug zieht kein Sonderkündigungsrecht nach sich – auch nicht in dem Fall, dass sich der Versicherungsbeitrag erhöht.