Unfallversicherung für Kinder

  • AKTION: 15% Rabatt bis 22.12. sichern
  • Leistung schon ab 1 % Invalidität
  • Weltweit abgesichert

Im Zeitraum vom 12.12. 00:01 Uhr bis 22.12.2024 23:59 Uhr erhalten Sie bei einem Antrag über den Abschluss einer Unfallversicherung auf www.huk24.de einen prozentualen Rabatt (max. 15€) zur Verrechnung mit dem ersten Versicherungsjahresbeitrag.

Voraussetzungen:

Sie haben einen gültigen Aktionscode per E-Mail oder SMS erhalten und diesen im Tarifrechner eingegeben oder den im Tarifrechner angezeigten Aktionscode aktiviert. Es handelt sich um einen erstmaligen Neuabschluss (kein Tarifwechsel, keine Änderung des Leistungsumfangs und keine Neuanträge, die binnen eines Jahres nach Beendigung des letztens Unfallversicherungsvertrages bei HUK24 gestellt werden). Ihr individuell ermittelter rabattierter Jahresbeitrag wird Ihnen - nach Eingabe der erforderlichen Daten - im Tarifrechner auf der Seite „Angebot“ angezeigt. 

Sollte der Verdacht technischer Manipulation oder sonstigen Missbrauchs entstehen, behält sich die HUK24 das Recht vor, den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen oder die gesamte Aktion zu beenden. Die HUK24 behält sich vor, die Aktion aus Rechtsgründen frühzeitig zu beenden.

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Umfassender Unfallschutz für Ihr Kind

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Ihr Kind nur in der Schule und auf dem Schulweg – und das mit sehr geringen Leistungen. Mit einer privaten Unfallversicherung für Kinder sichern Sie Ihren Nachwuchs auch in der Freizeit und zuhause mit Top-Leistungen ab.

Der Invaliditätsgrad drückt die dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung in Prozent aus — abhängig von den Körperteilen die betroffen sind.

 

Was heißt "dauerhaft beeinträchtigt"?

Eine dauerhafte Beeinträchtigung besteht, wenn der Zustand voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustands nicht erwartet werden kann.

 

Wie wird der Invaliditätsgrad bestimmt?

Festgelegt wird der Invaliditätsgrad anhand der sogenannten Gliedertaxe – diese zeigt, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust eines Organs oder vollständiger Funktionsunfähigkeit gilt. 

Ist ein betroffenes Körperorgan nicht in der Gliedertaxe aufgelistet, wird geprüft, wie stark die Leistungsfähigkeit des Körpers durch die Verletzung insgesamt eingeschränkt ist. 

Wichtig ist auch, ob das Körperteil beziehungsweise Organ vollständig oder nur teilweise funktionsunfähig ist und ob es schon vorher dauerhaft beeinträchtigt war (Vorinvalidität). Beispiel: Durch einen Verkehrsunfall wird Ihr rechter Arm verletzt. Bei einem vollständigen Funktionsverlust gilt ein Invaliditätsgrad von 70 %. Wenn die Verletzung nur zu einem dauerhaften Verlust von 10 % der Funktion führt, gilt ein Invaliditätsgrad von 7 % - einem Zehntel des vollen Invaliditätsgrades.

 

Wer stellt den Invaliditätsgrad fest?

Die Feststellung des Invaliditätsgrades übernimmt in der Regel ein unabhängiger medizinischer Gutachter. Diesen beauftragen wir für Sie und übernehmen auch die Kosten für die Begutachtung.

Warum empfehlen wir eine Dynamik von 3 %?

Sie gleichen so langfristig die steigenden Lebenshaltungskosten durch Inflation aus.

 

Kann ich auch eine andere Höhe bei der Dynamik wählen?

Ja, bei der Höhe haben Sie freie Wahl. Diese können Sie zwischen 1 bis 10 Prozent festlegen und jederzeit ändern.

 

Was passiert mit meinem Beitrag?

Aufgrund der Dynamik passen wir jedes Jahr die Versicherungssumme an – dementsprechend auch Ihren Beitrag. Die Information zum neuen Beitrag erhalten Sie mit der Beitragsrechnung.

 

Kann ich der Anpassung auch widersprechen?

Ja, innerhalb von sechs Wochen ab Erhalt der Beitragsrechnung – schriftlich an uns. Der Widerspruch gilt dann nur einmalig für das laufende Kalenderjahr.

 

Ich wünsche keine Dynamik mehr. Kann ich diese ausschließen?

Sie können die Dynamik jederzeit aus dem Vertag ausschließen. 

 

Wenn Sie Ihre Unfallversicherung mit Progression vereinbaren, erhöht sich die Summe der Auszahlung überproportional ab einer Invalidität von 26 %.

 

Ein Beispiel: Nach einem Unfall sind Sie zu 100 % invalide. Sie haben eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart.

  • Wenn Sie keine Progression vereinbart haben, zahlen wir Ihnen 100.000 Euro aus.
  • Bei einer Progression von 225 % zahlen wir Ihnen 225.000 Euro aus.
  • Bei einer Progression von 500 % zahlen wir Ihnen 500.000 Euro aus. 
  • Bei einer Progression von 1.000 % zahlen wir Ihnen 1.000.000 Euro aus.

 

In unseren Versicherungsbedingungen finden Sie detaillierte Tabellen zur Auszahlung bei den verschiedenen Progressionsstufen und Invaliditätsgraden.

Bei manchen Unfällen ist sofortige Hilfe wichtig. Wir zahlen eine Sofortleistung in Höhe von 20 % der Versicherungssumme (mindestens 10.000 €, maximal 20.000 €) bei:

  • Vollständiger Erblindung/Verlust eines Auges
  • Amputation einer Hand oder eines Fußes
  • Querschnittslähmung
  • Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mindestens 30 % der Körperoberfläche
  • Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades

Wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall stirbt, entfällt der Anspruch auf die Sofortleistung.

Falls nach einem Unfall kosmetische Operationen notwendig werden, übernehmen wir im Classic-Tarif die Kosten der Operation bis 50.000 Euro.

Wir zahlen aber nur, soweit kein anderer Versicherer leistet. 

Mehrleistungen der Unfallversicherung

Die Unfallversicherung enthält weiteren Zusatzschutz – ohne Zusatzbeitrag.

Wir leisten beispielsweise auch

  • bei Unfällen durch Schlaganfall oder Herzinfarkt
  • bei Gesundheitsschäden durch Tauchen
  • bei Vergiftungen und Verätzungen zum Beispiel durch Gase oder Nahrungsmittel (außer Alkoholvergiftungen ab 14 Jahren) 
  • bei bestimmten Infektionen zum Beispiel durch Zeckenbiss oder Insektenstich
  • wenn Sie sich Muskeln, Sehnen oder Bänder an Gliedmaßen oder Wirbelsäule durch eine erhöhte Kraftanstrengung zerren oder zerreißen
  • bei Gesundheitsheitsschäden durch Schutzimpfungen
  • bei Kopfverletzung trotz Schutzhelm in Höhe von 500 €
  • bei Reha-Leistung (ab 2.500 €) und Kur-Beihilfe (1.000 €)

 

Den vollständigen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

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Ein stilisiertes Smartphone, das Zusatzoptionen zu Versicherungstarifen anzeigt

Noch mehr Sicherheit für Ihr Kind

Nach einem Unfall sollen Sie sich voll auf Ihr Kind konzentrieren können. Unsere Zusatzbausteine bieten deshalb hilfreiche Unterstützung für den Ernstfall und erweitern die Leistung der Kinderunfallversicherung um sinnvolle Extras.

Warum ist das Krankenhaus-Tagegeld sinnvoll?

Es gibt viele Gründe, warum ein Tagegeld für Krankenhausaufenthalte sinnvoll ist. Sie können damit beispielsweise die für gesetzlich Krankenversicherte vorgeschriebene Zuzahlung ausgleichen. Auch die Kosten für Telefon- und Fernsehnutzung oder die Zuzahlung für Ein- und Zweibettzimmer lässt sich mit dem Tagegeld abdecken.

 

Weitere Informationen

Das Krankenhaus-Tagegeld erhalten Sie bis zu drei Jahre lang – für jeden Kalendertag, den das versicherte Kind aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus verbringt. Nach dem Krankenhausaufenthalt erhalten Sie zudem das Krankenhaus-Tagegeld PLUS für die gleiche Anzahl der Tage, die Sie zuvor im Krankenhaus waren. – längstens bis zu 18 Monaten.

Was leistet der Unfall-Schutzbrief für Kinder?

 

Hilfsleistungen

  • Menüservice, Wohnungsreinigung, Wäscheservice, Erledigung von Einkäufen und Besorgungen
  • Begleitung zu Arzt-, Therapie-, Krankengymnastik und Behördengängen
  • Fahren zu Betreuungsstätten und zu Vereinsportveranstaltungen
  • Betreuung und Versorgung von Geschwistern
  • Tag- und Nachtwache: Beaufsichtigung bis zu 48 Stunden, beispielsweise nach einer Operation.
  • Vermittlung von Pflegehilfsmitteln wie zum Beispiel einem Rollstuhl oder einer Gehhilfe

Diese Leistungen werden bis zu 9 Monate – ab Unfalltag – erbracht.

 

Beratungsleistungen

  • Medizinische Beratung zu Diagnostik, Akut-Behandlung und Anschluss-Therapien
  • Reha-Beratung
  • Pflege-Beratung
  • Beratung über Hilfsmittelversorgung
  • Psychologische Erstberatung

Diese Beratungsleistungen erbringen wir bei drohenden Entwicklungsstörungen oder ab einer Invalidität von 50 %.

Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Kapitalleistung. Voraussetzung ist, dass der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen verstorben ist. 

Wird ein Kind des Versicherten durch den Unfall zur Vollwaise, zahlen wir die doppelte Todesfall-Leistung aus. 

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Häufige Fragen rund um die Unfallversicherung für Kinder

Wie lange sind Kinder über die Unfallversicherung versichert?

Kinder sind bis zu ihrem 18. Geburtstag in der Kinderunfallversicherung versichert. Sie können den Vertrag vor dem 18. Geburtstag des Kindes in eine Unfallversicherung für Erwachsene umwandeln.
Für Kinder älter als 15 Jahre können Sie bei der HUK24 keinen Antrag stellen. Ein unverbindliches Angebot erhalten Sie bei der HUK-COBURG unter 09561 96 101

Wie wird der Grad der Invalidität festgelegt?

Festgelegt wird der Invaliditätsgrad anhand der sogenannten Gliedertaxe – diese zeigt, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust eines Organs oder vollständiger Funktionsunfähigkeit gilt.
Ist ein betroffenes Körperorgan nicht in der Gliedertaxe aufgelistet, wird geprüft, wie stark die Leistungsfähigkeit des Körpers durch die Verletzung insgesamt eingeschränkt ist.
Wichtig ist auch, ob das Körperteil beziehungsweise Organ vollständig oder nur teilweise funktionsunfähig ist und ob es schon vorher dauerhaft beeinträchtigt war (Vorinvalidität). Beispiel: Durch einen Verkehrsunfall wird Ihr rechter Arm verletzt. Bei einem vollständigen Funktionsverlust gilt ein Invaliditätsgrad von 70 %. Wenn die Verletzung nur zu einem dauerhaften Verlust von 10 % der Funktion führt, gilt ein Invaliditätsgrad von 7 % - einem Zehntel des vollen Invaliditätsgrades.

Wer stellt den Invaliditätsgrad fest?
Die Feststellung des Invaliditätsgrades übernimmt in der Regel ein unabhängiger medizinischer Gutachter. Diesen beauftragen wir für Sie und übernehmen auch die Kosten für die Begutachtung.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Unfallversicherung sein?

Finanztest zufolge besagt eine Faustregel, dass Versicherte mindestens das Sechsfache ihres Jahresbruttoeinkommens absichern sollen. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Orientierungshilfe. Bitte überprüfen Sie den persönlichen Bedarf für jede Person, für die Sie Versicherungsschutz vereinbaren wollen. Kriterien sind neben dem Jahreseinkommen vor allem Alter, Familienstand, Wohn-/Eigentumsverhältnisse, finanzielle Verpflichtungen und bereits vorhandene Versicherungen wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Die HUK24 bietet ihren Kunden vom ersten Kontaktpunkt über den Vertragsabschluss bis hin zur Vertragsverwaltung und Schadenmeldung komplett digitale Prozesse, sodass Sie in einer ruhigen Minute alles bequem und ohne Stress von Zuhause aus erledigen können.

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Versicherungen abzuschließen sollte so einfach sein wie eine Pizza zu bestellen.

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Wir achten bei allen Services stets auf eine einfach verständliche, transparente und benutzerfreundliche Handhabung.

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