Ein Saisonkennzeichen ist sinnvoll, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr, sondern nur während eines bestimmten Zeitraums benötigen.

Ihre Vorteile:

  • Ihr Versicherungsbeitrag wird niedriger. 
  • Sie müssen das Cabrio bei der Zulassungsbehörde dann nicht immer wieder an- bzw. abmelden.
  • Außerhalb des Saisonzeitraums profitieren Sie von der Ruheversicherung.

 

Um eine Versicherung mit Saisonkennzeichen abzuschließen, wählen Sie die Option einfach auf der ersten Seite in unserem Angebotsrechner aus. Ein Saisonzeitraum muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate betragen.

Tipp: Damit Ihr Vertrag bei schadenfreiem Verlauf jeweils in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden kann, empfehlen wir, den Saisonzeitraum auf mindestens sechs Monate festzulegen.
 

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Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) weist den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz Ihres Fahrzeugs nach. Sie hat die bis 2008 benötigte Doppelkarte ersetzt, die auch „Deckungskarte“ genannt wurde. Seitdem müssen Versicherer den Versicherungsnachweis elektronisch an die Zulassungsstellen übermitteln.

Ihre eVB von der HUK24 erhalten Sie, nachdem Sie Ihre Kfz-Versicherung im Anschluss an die Beitragsberechnung abgeschlossen haben, per E-Mail. Mit der übermittelten eVB-Nummer, einem siebenstelligen Code aus Zahlen und Buchstaben, können Sie Ihr Cabrio unkompliziert zulassen. Beachten Sie, dass die E-Mail Sie in seltenen Fällen erst am nächsten Werktag erreicht. 

Bei der Angebotsberechnung ermitteln wir aufgrund Ihrer Angaben automatisch die bestmögliche Vertragseinstufung.

 

Ein Pkw kann direkt in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse) 1, 2, 3 oder 4 eingestuft werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner haben bereits ein Fahrzeug (z.B. Pkw, Motorrad, Lieferwagen etc.) mit einer SF versichert.
  • Dieses Fahrzeug ist  in die SF 1 bis 4 oder besser eingestuft.
  • Die Fahrer des Zweitfahrzeugs sind mindestens 23 Jahre alt.

Die Einstufung des Zweitfahrzeugs erfolgt in die SF-Klasse des Erstfahrzeugs. Bei Pkw max. in die SF 4.

 

Für einen Pkw kann die Einstufung direkt in SF-Klasse 1/2 erfolgen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner haben eine KFZ-Versicherung für ein Fahrzeug, das mindestens in die SF 1/2 eingestuft ist.
  • Ihre Eltern haben eine KFZ-Versicherung für ein Fahrzeug, das mindestens in die SF 1/2 eingestuft ist.
  • Sie besitzen seit mindestens drei Jahren den Führerschein.

In allen anderen Fällen wird dem Vertrag die SF-Klasse 0 zugrunde gelegt.

Welche Kfz-Versicherung für Sie am besten ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Alter Ihres Fahrzeugs und Ihrem persönlichen Bedürfnis nach Sicherheit ab. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Merkmale der Vollkasko-, Teilkasko- und der Haftpflichtversicherung für Ihr Auto vor.

 

  • Vollkasko: Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich vor allem dann, wenn Sie einen Neuwagen oder ein sehr hochwertiges gebrauchtes Auto kaufen. Sie enthält alle Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich unter anderem Schäden durch Vandalismus und infolge selbstverschuldeter Unfälle ab. Auch bei Fahrerflucht, Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers oder dann, wenn dieser nicht haftbar gemacht werden kann (zum Beispiel im Falle eines Kindes), zahlt Ihre Kfz-Vollkaskoversicherung. Nach etwa fünf Jahren kann der Wechsel in eine Teilkaskoversicherung mitunter ein sinnvoller Schritt sein.

  • Teilkasko: Eine Teilkaskoversicherung bietet Ihnen für Ihr Fahrzeug Schutz bei Diebstahl, Wildunfällen, Glasbruch, Marderbiss, Hagelschlag und weiteren Elementarschäden. Sie kommt für Reparaturkosten auf und ersetzt Ihnen den Wiederbeschaffungswert (zum Kauf eines gleichwertigen Wagens), falls Ihr Fahrzeug bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall einen Totalschaden erleidet. Diese Art der Autoversicherung ist auch für ältere Autos und Gebrauchtwagen empfehlenswert.

  • Kfz-Haftpflicht: Mindestvoraussetzung bei der Zulassung eines Fahrzeugs ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Fahrzeughalter sind dazu verpflichtet, eine solche für ihr Kfz abzuschließen, bevor es auf öffentliche Straßen darf. Die Versicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die der Versicherte zu verantworten hat. Schäden an dessen eigenem Fahrzeug werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Dafür bedarf es ggf. einer zusätzlichen Teilkasko- oder einer Vollkaskoversicherung.


 

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