Fahrzeugwechsel

Wie können wir Ihnen helfen?
Wann erhalte ich den Versicherungsschein für mein neues Fahrzeug?
Wie erfolgt die Einstufung/Berechnung bei Überschneidung zwischen An- und Abmeldung der Fahrzeuge?
Warum ist noch mein altes Fahrzeug im Servicebereich „Meine HUK24“ aufgeführt?
Wie kann ich den Verkauf des bisherigen Fahrzeugs anzeigen?

Wann erhalte ich den Versicherungsschein für mein neues Fahrzeug?

Den Versicherungsschein für Ihr neues Fahrzeug stellen wir aus, sobald uns die
Zulassungsbehörde die Ab- oder Ummeldung Ihres bisherigen Fahrzeugs bestätigt
hat. Nach Erstellung des Dokuments ist auch der Vertrag für das neue Fahrzeug
im Servicebereich ersichtlich. Sofern es noch Rückfragen gibt, setzen wir
uns mit Ihnen in Verbindung.

Versicherungsschutz besteht trotz der Verzögerung.

 

Haben Sie das Fahrzeug bereits verkauft?

Jetzt Fahrzeugverkauf mitteilen

 

Findet kein Verkauf / keine Abmeldung statt und es sollen beide Fahrzeuge versichert bleiben? Dann bitten wir um eine kurze Nachricht.

Jetzt kontaktieren

Warum ist noch mein altes Fahrzeug im Servicebereich „Meine HUK24“ aufgeführt?

Erst nach Erstellung des Versicherungsscheins ist auch der Vertrag für das neue
Fahrzeug im Servicebereich ersichtlich. Den Versicherungsschein für Ihr neues
Fahrzeug stellen wir aus, sobald uns die Zulassungsbehörde die Ab- oder
Ummeldung Ihres bisherigen Fahrzeugs bestätigt hat.

Versicherungsschutz besteht trotz der Verzögerung.

 

Haben Sie das Fahrzeug bereits verkauft?

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Findet kein Verkauf / keine Abmeldung statt und es sollen beide Fahrzeuge versichert bleiben? Dann bitten wir um eine kurze Nachricht.

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Wie erfolgt die Einstufung/Berechnung bei Überschneidung zwischen An- und Abmeldung der Fahrzeuge?

Bei einem Fahrzeugwechsel erheben wir für den Zeitraum der Überschneidung zwischen
Anmeldung des neuen und Abmeldung des bisherigen Fahrzeugs eine
Differenzbelastung.

Für den vom Beitrag her teureren Pkw wird Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF)
berücksichtigt.

Eine zweifache Anrechnung Ihrer SF ist nicht möglich. Deshalb wird der Beitrag für
den anderen Pkw in diesem Zeitraum mit der SF ½ berechnet. Für alle anderen
Fahrzeugarten wird die SF 0 zu Grunde gelegt.

Diese Regelung gilt bei einer Überschneidungszeit von maximal 60 Tagen.
Versicherungsschutz besteht in diesem Zeitraum für beide Fahrzeuge.

Bei mehr als 60 Tagen werden für beide Fahrzeuge jeweils separate Verträge
geschlossen.

Wie kann ich den Verkauf des bisherigen Fahrzeug anzeigen?

Wurde das bisherige Fahrzeug verkauft, können Sie uns dies einfach und schnell über
den Servicebereich „Meine HUK24“ mitteilen. Sobald wir Ihre Mitteilung erhalten
haben, werden wir den Versicherungsschein zum Fahrzeugwechsel erstellen.

Jetzt Fahrzeugverkauf mitteilen