Neben dem Fahrrad sind auch folgende Gegenstände im Versicherungsschutz inbegriffen:

  • Fahrradanhänger
  • Fest verbundene, verschraubte und mit Schnellspanner befestigte Fahrradteile, z.B.  Sattel, Gepäckträger, Bordcomputer, Pedelec-Akku
  • Lose verbundenes Fahrradzubehör, z. B. Anstecklampe, Kindersitz, Fahrradtasche
  • Fahrradhelme und bestimmtes Fahrradgepäck wie z. B. Kleidung, Luftpumpe, Zelt. Für Helme und Gepäck leisten wir max. 1.000 €.

Bei einer Panne mit Ihrem Fahrrad schicken wir ein Hilfsfahrzeug direkt an den Schadenort und lassen das Fahrrad wieder fahrbereit machen, sofern dies mit dem mitgeführten Werkzeug der Pannenhilfe möglich ist. Anderfalls transportieren wir das Fahrrad zur nächsten Werkstatt. 

Die anfallenden Kosten übernehmen wir. Falls Sie die Pannenhilfe selbst organisieren, übernehmen wir die Kosten bis 50 €. 

Falls das Fahrrad am Schadenort nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann, organisieren wir den Transport des Rads zur nächsten geeigneten Werkstatt. Falls gewünscht, lassen wir es an den Wohnsitz oder den Zielort bringen, wenn die Entfernung nicht größer als bis zur Werkstatt ist. Der Abtransport gilt auch für Anhänger und Gepäck.

Die Kosten für den Abtransport übernehmen wir. Falls Sie den Abtransport selbst organisieren, übernehmen wir die Kosten bis 150 €.

Wir organisieren folgende Fahrten und bezahlen die dafür anfallenden Kosten:

  • Die Weiterfahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder zum Zielort.
  • Die Rückfahrt vom Zielort zum Schadenort, wenn das Fahrrad wieder fahrbereit zur Verfügung steht.
  • Die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz, wenn das Fahrrad zum Zeitpunkt der geplanten Rückreise noch nicht fahrbereit zur Verfügung steht.
  • Die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrads vom Schadenort durch eine einzelne Person.

Wir tragen die Kosten für alle Leistungen zusammen bis zu einem Betrag von 500 €. Falls Sie die Fahrten selbst organisieren, können wir leider keine Kosten übernehmen. 

Wir vermitteln ein Ersatzfahrrad und übernehmen die Kosten für die Anmietung bis Sie das Fahrrad wieder fahrbereit zurückerhalten - maximal für 7 Tage und 50 € je Tag. Das gilt auch, wenn das Fahrrad gestohlen wurde.

Ausgeschlossen ist diese Leistung jedoch, wenn Sie stattdessen den Weiter- oder Rückfahrt-Service in Anspruch nehmen.

Wir vermitteln eine Unterkunft. Die Kosten übernehmen wir, bis Sie das Fahrrad wieder fahrbereit zurückerhalten. Höchstens erstatten wir 3 Übernachtungen. Bei einem Totalschaden oder bei Diebstahl des Fahrrads bezahlen wir maximal 2 weitere Übernachtungen. Wir zahlen höchstens 100 € je Übernachtung (mit Frühstück) und Person.

Falls Sie den "Weiter- oder Rückfahrt-Service" in Anspruch nehmen möchten, bezahlen wir hingegen nur eine Übernachtung.

Um die Leistungen des Fahrrad-Schutzbriefs in Anspruch zu nehmen, rufen Sie so schnell wie möglich unseren 24-Stunden-Notrufservice an (069 66 555 130). Wir organisieren umgehend nötige Hilfsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit geeigneten Dienstleistern.

 

 

Ratgeber: Wie beuge ich Fahrraddiebstahl vor?

Vor allem in Großstädten sind Fahrraddiebstähle häufiger als man denkt. Dabei werden die Diebe immer geschickter. Ein paar einfache Maßnahmen könnten jedoch einen Großteil solcher Diebstähle verhindern.

 

 

Grundsätzlich sind alle versicherten Fahrräder gegen den Fahrraddiebstahl versichert. Sie können also Ihr eigenes Fahrrad, das Fahrrad der mit Ihnen zusammenlebenden Familie, Fahrradanhänger und den Wert des Fahrradzubehörs versichern.

Wir unterscheiden uns von einigen Versicherern, dass wir zum Neuwert versichern. Das bedeutet, wenn Ihr abgeschlossenes Fahrrad gestohlen wird, erstatten wir Ihnen den Ersatz des Fahrrads zum Neuwert. Das bedeutet konkret, dass wir Ihnen den aktuellen Kaufpreis des Fahrrads im Neuzustand erstatten. So sind Sie gut abgesichert.

Außerdem gehört der Fahrrad-Schutzbrief automatisch dazu. Dieser hilft, wenn Sie mit dem Fahrrad nicht weiterkommen:

  • bei Pannen, Unfall oder Diebstahl
  • Wir helfen bei der Heim- oder Weiterfahrt (und transportieren dabei Ihr Rad)
  • bei der Bergung eines verunfallten Rads

Zusätzlich können Sie den Reparatur-Schutz bei Unfällen dazubuchen - dadurch wird die Fahrradversicherung zur "Vollkasko" für Ihr geliebtes Zweirad. Ähnlich wie beim Auto wird das Fahrrad repariert, wenn es noch wirtschaftlich sinnvoll ist. Wir übernehmen die Kosten. Wenn das Fahrrad durch den Unfall ein Totalschaden ist, erstatten wir den Kaufpreis abzüglich des Restwertes

Für alle, die den Reparatur-Schutz in Anspruch nehmen, bieten wir als weitere Option den Verschleiß-Schutz an. Dadurch ist der Verschleiß von Reifen, Bremsen, Schaltung, Akkus bei E-Bikes, Motoren, etc. mit versichert. 

Der Fahrrad-Schutzbrief hilft, wenn Sie nicht weiterkommen. Egal ob ihr Fahrrad gestohlen wurde oder nicht mehr weiterfahren kann, wir bringen Sie ans Ziel oder nach Hause. Wir helfen bei der Weiterfahrt und unterstützen beim Transport des Fahrrads.

Der Fahrrad-Schutzbrief gilt in den geografischen Grenzen Europas und in den nichteuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören und rund um die Uhr. Ab 5 Kilometer Entfernung von Ihrem Wohnort sind wir mit unserer Pannenhilfe für Sie da. 

Egal, ob Panne, Diebstahl oder Unfall - wir helfen.

Führen Sie grob fahrlässig einen Schaden herbei, verzichtet die HUK24 in der Regel auf die gesetzliche Möglichkeit, die Leistungen der Fahrradversicherung zu kürzen. Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden oder bei arglistiger Täuschung besteht kein Versicherungsschutz.

Bei einem Umzug nehmen Sie Ihr Fahrrad für gewöhnlich auch mit in Ihr neues Zuhause – genauso ist es mit der Fahrradversicherung. Ihr Vertrag geht auf den neuen Wohnort über, sofern sich dieser in Deutschland befindet. Je nach Wohnort kann der Beitrag ggf. etwas günstiger oder teurer werden.

Was Sie tun müssen, um die Versicherung Ihres Fahrrads aufrechtzuerhalten? Bitte teilen Sie uns einfach auf folgendem Wege die Daten zu Ihrer neuen Wohnung mit:

 

So geht´s:

  1. Loggen Sie sich oben unter dem Menüpunkt "Anmelden" in "Meine HUK24" ein.
  2. Wählen Sie im Auswahlmenü "Verträge" den Vertrag Ihrer Fahrradversicherung aus.
  3. Klicken Sie unter den Vertragsdaten auf "Ändern".
  4. Wählen Sie die Option "Wohnungswechsel" aus.
  5. Gehen Sie das Formular Schritt für Schritt durch, fertig.

 

Achtung: Eine Fahrradversicherung bei der HUK24 gilt nicht für Fahrräder, die standardmäßig im Ausland sind oder nicht ständig bewohnte Wohnungen.

Um einen Schaden so gering wie möglich zu halten und uns bei der korrekten Schadenfeststellung zu unterstützen, gibt es einige einfache Verhaltensregeln:

  • Rufen Sie bei Unfällen mit Personenschäden immer die Polizei und wenn nötig den Rettungsdienst.
  • Bitte benachrichtigen Sie die Schadenprofis der HUK-COBURG sofort. Unser Schadenservice ist unter der Telefonnummer 0800 2 485445 (kostenlos aus deutschen Telefonnetzen) rund um die Uhr zu erreichen.
  • Zeigen Sie jeden Diebstahl, Vandalismus oder Raub bei der Polizei an und übergeben Sie dieser schnellstmöglich den Hersteller, die Marke, Rahmennummer und im Idealfall ein Foto des Fahrrads.
  • Machen Sie Fotos bei Schäden am Fahrrad. 
  • Bewahren Sie das beschädigte Rad, bis zur abschließenden Klärung, auf.

In der Fahrradversicherung versichern wir alle privat genutzten Fahrräder in Ihrem Haushalt. Dazu gehören auch E-Bikes (Pedelecs) mit Motorunterstützung bis 25 km/h.

Für Fahrzeuge, auch Fahrräder über 25 km/h, benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen. Dieses können Sie über unsere Seite zur Moped-, Mofa- & Rollerversicherung beantragen. Dazu gehören S-Pedelecs (Fahrräder mit Tretunterstützung bis 45 km/h) genauso wie Elektrofahrräder (auch allgemeiner E-Bikes bis 45 km/h).