Unfallversicherung
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- Leistung schon ab 1 % Invalidität
- Weltweit abgesichert: im Berufs- und Privatleben
Ihr umfangreicher Unfallschutz
Eine gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie nur im Berufsleben – schließen Sie die Versicherungslücke mit unserem leistungsstarken Classic-Tarif der privaten Unfallversicherung.
Leistet schon ab 1 % Invalidität
Gleichen Sie die Inflation aus
Mehr Leistung bei schweren Unfällen
Zum Beispiel bei Querschnittslähmung und Erblindung
Bis 50.000 Euro nach einem Unfall
Was leistet welcher Tarif?
Leistungen | Classic | Classic PLUS |
Erhöhte Kraftanstrengung |
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Bewusstseinsstörungen durch Alkohol |
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Sofortleistung bei schweren Verletzungen |
Bis 20.000 € |
Bis 20.000 € |
Such-, Rettungs- oder Bergungskosten |
Bis 50.000 € |
Bis 100.000 € |
Sofortzahlung bei Knochenbrüchen |
Bis 1.500 € |
|
Behindertengerechter Umbau von Kfz und Wohnung |
Bis 30.000 € |
|
Rooming-In bei Kindern unter 18 Jahren |
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Psychologische Soforthilfe nach Unfall, Überfall oder Geiselnahme |
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Kosmetische Operationen |
Bis 50.000 € |
Bis 100.000 € |
Rücktransport an den Wohnsitz |
Bis 20.000 € |
Bis 50.000 € |
Reha-Beihilfe |
2.500 € |
5.000 € |
Knochenbrüche und Oberschenkelhalsbruch |
Sofortzahlung bis 1.500 € |
|
Verbesserte Gliedertaxe mitversicherbar |
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht.
Versichert sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die durch Trunkenheit verursacht wurden.
Wichtig: Für bestimmte Situationen gelten Promillegrenzen:
- Bei Lenkern von Kraftfahrzeugen darf die Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille zum Unfallzeitpunkt nicht übersteigen.
- Als Radfahrer darf die Blutalkoholkonzentration zum Unfallzeitpunkt 1,6 Promille nicht übersteigen.
Bei folgenden Gesundheitsschäden nach einem Unfall zahlen wir die Sofortleistung in Höhe von 20 % der Versicherungssumme, mind. 10.000 €, max. 20.000 €:
- Querschnittslähmung nach einer Schädigung des Rückenmarks
- Amputation einer ganzen Hand oder eines ganzen Fußes
- Vollständige Erblindung oder Verlust eines Auges
- Verbrennung zweiten oder dritten Grades von mindestens 30 % der Körperoberfläche
- Schädel-Hirn-Trauma zweiten oder dritten Grades
Wichtig: Wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall stirbt, entfällt der Anspruch auf die Sofortleistung.
Wir ersetzen die üblichen Gebühren für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von Rettungsdiensten, egal ob von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Organisationen.
Wichtig: Wir zahlen nur, wenn die versicherte Person keinen Erstattungsanspruch gegen einen anderen Ersatzpflichtigen hat (bspw. die Krankenversicherung).
Die Sofortzahlung leisten wir bei einer Knochenfraktur nach einem Unfall. Dazu zählt auch ein Haarriss des Knochens.
Wichtig: Die versicherte Person
- war wegen der Verletzung in medizinisch notwendiger Heilbehandlung und
- hat die Verletzung unverzüglich ärztlich feststellen lassen und
- hat die Sofortzahlung bei uns innerhalb von drei Monaten nach der ärztlichen Feststellung geltend gemacht.
Macht eine unfallbedingte Invalidität es medizinisch erforderlich, Kraftfahrzeug oder Wohnung der versicherten Person behindertengerecht umzubauen, unterstützen wir mit folgenden Leistungen:
- Wir beraten über geeignete behindertengerechte Anpassungen
- Wir organisieren den behindertengerechten Umbau
- Wir übernehmen die Kosten bis zu 30.000 € ab einem Invaliditätsgrad von 30 %, z. B. für den Umbau oder eine vorübergehende behindertengerechte Unterkunft während des Umbaus der Wohnung. Der Höchstbetrag gilt für alle Leistungen zusammen.
Begleiten Sie Ihr Kind unter 18 Jahren nach einem Unfall ins Krankenhaus und wurde ein zusätzliches Krankenhausbett bereitgestellt (Rooming-In)? Dann verdoppeln wir ein vereinbartes Krankenhaus-Tagegeld in der Kinderunfallversicherung für die Dauer der Begleitung.
Sie oder die versicherte Person wünschen psychologischen Rat, weil Sie einen Unfall hatten? Oder weil Sie Opfer eines Überfalls oder einer Geiselnahme geworden sind? Dann organisieren wir ein erstes telefonisches Gespräch mit einem Psychologen oder Psychotherapeuten. Die Kosten für das Gespräch übernehmen wir bis zu 500 €.
„Kosmetische Operation“ ist eine ärztliche Behandlung, die nach dem Abschluss der Heilbehandlung erfolgt. Sie hat zum Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes zu beheben.
Wir ersetzen Kosten für kosmetische Operationen, der sich eine versicherte Person wegen eines Unfalls unterzogen hat. Dabei wurde die kosmetische Operation innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall vorgenommen. Bei Minderjährigen vor dem 21. Geburtstag.
Wir begleichen bspw. Arzthonorare, notwendige Kosten für die Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, durch den Unfall verlorene Zähne.
Wichtig: Wir zahlen nur, wenn die versicherte Person keinen Erstattungsanspruch gegen einen anderen Ersatzpflichtigen hat (bspw. die Krankenversicherung).
Wir ersetzen die Mehrkosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport der versicherten Person an den ständigen Wohnsitz.
Wichtig: Wir zahlen nur, wenn die versicherte Person keinen Erstattungsanspruch gegen einen anderen Ersatzpflichtigen hat (bspw. die Krankenversicherung).
Wir zahlen eine Reha-Beihilfe einmalig je Unfall, wenn:
- die versicherte Person einen Unfall hatte und
- durch diesen invalide geworden ist und
- wegen dieser Gesundheitsschäden eine medizinisch notwendige stationäre Reha-Maßnahme durchgeführt hat.
Wichtig:
- Die Reha muss innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall stattgefunden haben und mindestens drei Wochen angedauert haben.
- Wir leisten nicht bei Anschlussheilbehandlungen, Anschluss-Rehas und stationären Weiterbehandlungen.
Versichert sind unfallbedingte Knochenbrüche, wegen der eine medizinisch notwendige Heilbehandlung notwendig war. Versichert sind auch Oberschenkelhalsbrüche.
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Krankenhausaufenthalt bzw. der ambulanten Behandlung.
Damit erhöhen sich sämtliche in der Gliedertaxe aufgeführten Prozentwerte um mindestens 20 %.

Zusatzschutz für Ihre Unfallversicherung
Passen Sie Ihre Unfallversicherung Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren Bedürfnissen an. Neben der frei wählbaren Progression und Dynamik können Sie Ihren Unfallschutz mit nützlichen Zusatzbausteinen erweitern.
Bis zu 60 Euro pro Tag
Hilfs-, Beratungs-, und Pflegeleistungen
Schutz für Ihre Hinterbliebenen
Ihr Sicherheitsnetz für schwere Unfälle
Häufige Fragen rund um die Unfallversicherung
Festgelegt wird der Invaliditätsgrad anhand der sogenannten Gliedertaxe – diese zeigt, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust eines Organs oder vollständiger Funktionsunfähigkeit gilt.
Ist ein betroffenes Körperorgan nicht in der Gliedertaxe aufgelistet, wird geprüft, wie stark die Leistungsfähigkeit des Körpers durch die Verletzung insgesamt eingeschränkt ist.
Wichtig ist auch, ob das Körperteil beziehungsweise Organ vollständig oder nur teilweise funktionsunfähig ist und ob es schon vorher dauerhaft beeinträchtigt war (Vorinvalidität). Beispiel: Durch einen Verkehrsunfall wird Ihr rechter Arm verletzt. Bei einem vollständigen Funktionsverlust gilt ein Invaliditätsgrad von 70 %. Wenn die Verletzung nur zu einem dauerhaften Verlust von 10 % der Funktion führt, gilt ein Invaliditätsgrad von 7 % - einem Zehntel des vollen Invaliditätsgrades.
Wer stellt den Invaliditätsgrad fest?
Die Feststellung des Invaliditätsgrades übernimmt in der Regel ein unabhängiger medizinischer Gutachter. Diesen beauftragen wir für Sie und übernehmen auch die Kosten für die Begutachtung.
Finanztest zufolge besagt eine Faustregel, dass Versicherte mindestens das Sechsfache ihres Jahresbruttoeinkommens absichern sollen. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Orientierungshilfe. Bitte überprüfen Sie den persönlichen Bedarf für jede Person, für die Sie Versicherungsschutz vereinbaren wollen. Kriterien sind neben dem Jahreseinkommen vor allem Alter, Familienstand, Wohn-/Eigentumsverhältnisse, finanzielle Verpflichtungen und bereits vorhandene Versicherungen wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sie sind zuhause, auf der Arbeit, in der Freizeit oder auf Reisen unfallversichert — weltweit und rund um die Uhr.
Die private Unfallversicherung gilt als Vorsorgeaufwendung und kann somit bei der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden.
Unsere private Unfallversicherung sichert Sie bei Unfällen auf der Arbeit und in der Freizeit ab. Deshalb wird der Beitrag in einem beruflichen und privaten Anteil von der Steuer abgesetzt. Der berufliche Anteil wird bei den Werbungskosten und der private Teil bei den Sonderausgaben angeben.
Wichtig: Die vom Gesetzgeber festgelegten Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen sind dabei zu beachten. Bei Beamten, Angestellten, Rentner und Pensionären liegt dieser bei 1.900 Euro. Bei Selbstständigen liegt dieser bei 2.800 Euro.
Häufig kann der Beitrag für Vorsorgeversicherung nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden — dies ist dann der Fall, wenn der Höchstbeitrag durch Aufwendung für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung aufgebraucht ist.
Beispiel: Sie sind Angestellter und gesetzlich krankenversichert.
Der Arbeitnehmeranteil beträgt bei der Krankenversicherung 1.300 Euro, bei der Pflegeversicherung 140 Euro und bei der Arbeitslosenversicherung 205 Euro.
Somit sind bereits 1.645 Euro als Vorsorgeaufwendungen anerkannt. Daher können Sie 255 Euro für weitere Vorsorgeaufwendungen — zum Beispiel den Beitrag von private Versicherungen — absetzen.
Diese Berufe oder Tätigkeiten versichern wir nicht:
- Sprengmeister und Mitarbeiter in der Munitionssuche- und -räumung
- Taucher
- Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler
- Artisten
- Dompteure
- Rennfahrer
- Rennreiter
Ihre HUK24 Vorteile

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Die HUK24 bietet ihren Kunden vom ersten Kontaktpunkt über den Vertragsabschluss bis hin zur Vertragsverwaltung und Schadenmeldung komplett digitale Prozesse, sodass Sie in einer ruhigen Minute alles bequem und ohne Stress von Zuhause aus erledigen können.

Versicherungen abzuschließen sollte so einfach sein wie eine Pizza zu bestellen.
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Wir achten bei allen Services stets auf eine einfach verständliche, transparente und benutzerfreundliche Handhabung.

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