Verkehrsrechtsschutz

  • Bis zu 5 Mio. € für Anwalts- und Gerichtskosten
  • Weltweiter Schutz
  • Verkehrsrechtsschutz auch zu Fuß und auf dem Rad

Leistungen der Verkehrsrechtsschutz

Fünf Mal pro Minute kracht es auf deutschen Straßen. Der Rechtsstreit danach ist teuer. Darum ist der Verkehrsrechtsschutz so sinnvoll für Sie: Wir übernehmen die Kosten für den Anwalt und vor Gericht – oder für die außergerichtliche Streitbeilegung.

Checkmark
Mit bis zu 5 Millionen Euro abgesichert

Zum Beispiel für Anwalts- und Gerichtskosten

Mit bis zu 5 Millionen Euro abgesichert

Im Rechtsschutzfall übernehmen wir bis zu 5 Million Euro Kosten – zum Beispiel für Ihren Anwalt, das Gerichtsverfahren, für Gutachter und Zeugen.

Checkmark
Übernahme der gegnerischen Kosten

Bei Erstattungspflicht

Übernahme der gegnerischen Kosten

Wir übernehmen die Kosten der Gegenseite, wenn Sie zur Erstattung verpflichtet sind.

Checkmark
Weltweiter Schutz

In Europa zeitlich unbegrenzt

Weltweiter Schutz

Im Ausland sind Sie weltweit bis zu drei Jahre abgesichert – und in Europa zeitlich unbegrenzt. Im außereuropäischen Ausland übernehmen wir Kosten bis zu 1 Million Euro. Das gilt, solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

Weitere Leistungen:
Checkmark
Freie Anwaltswahl

Sie können Ihren Anwalt selbst aussuchen.

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Anwaltsempfehlung aus unserem kompetenten Netzwerk

Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen kompetente und erfahrene Anwälte.

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Strafkautionsdarlehen bis 2 Millionen Euro

Einige Länder fordern eine Kaution, wenn ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum steht und Sie vorerst aus der Haft freikommen wollen. Wir stellen Ihnen bis zu 2 Millionen Euro als Darlehen zur Verfügung.

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Außergerichtliche Streitbeilegung

Ein Rechtsstreit lässt sich oft abkürzen: durch Vermittlung zwischen den Parteien. Wenn das klappt, haben Sie viel Aufwand gespart. Natürlich steht Ihnen der Rechtsweg weiterhin offen.

Wege in der außergerichtlichen Streitbeilegung

Wege in der außergerichtlichen Streitbeilegung sind zum Beispiel die Schlichtungsstellen für Verbraucher, Schiedsgerichte oder eine Mediation. Bei der Mediation unterstützt ein erfahrener Vermittler die Parteien bei der Suche nach einer Lösung, die beide Seiten zufriedenstellt. Der Vermittler bleibt dabei neutral. Er hat keine Entscheidungsbefugnis, sondern versucht, die Interessen beider Seiten auszugleichen.

Vorteile einer Mediation:

  • Der Konflikt kann in vielen Fällen schneller geklärt werden als vor Gericht.
  • Sie zahlen keine Selbstbeteiligung, wenn die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
  • Ihr Vertrag wird nicht zurück gestuft, wenn die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

Was bietet welcher Tarif?

Leistungen Verkehrsrechtsschutz Großer Verkehrsrechtsschutz
Verkehrsrechtsschutz für

ein bestimmtes Fahrzeug

alle Fahrzeuge der Familie

Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz für Sie
Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz für alle mitversicherten Personen
Anwaltliche Sofortberatung
Sozial-Rechtsschutz
Versicherungssumme

5 Mio. €

5 Mio. €

Strafkautionsdarlehen

2 Mio. €

2 Mio. €

Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz für alle mitversicherten Personen
Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz für alle mitversicherten Personen

Versicherte Personen sind:

  • Sie selbst als Versicherungsnehmer
  • Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
  • Ihr nicht ehelicher Lebenspartner, wenn er mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und weder Sie noch Ihr Lebenspartner anderweitig verheiratet sind oder eine andere eingetragene Lebenspartnerschaft besteht
  • Ihre minderjährigen Kinder
  • Ihre volljährigen Kinder, sofern sie unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und noch keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt ausüben. Dies schließt auch selbständige Tätigkeiten mit ein. Zu den mitversicherten Kindern zählen auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder.
  • Eltern und Großeltern, wenn diese im selben Haushalt wohnen, dort gemeldet sind und sich im Ruhestand befinden.
  • Enkelkinder, wenn sie im selben Haushalt leben, dort gemeldet sind, nicht verheiratet sind und auch nicht in einer eigetragenen Lebenspartnerschaft leben. Längstens bis erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit mit leistungsbezogenem Entgelt ausgeübt wird.
Anwaltliche Sofortberatung
Anwaltliche Sofortberatung

Mit unserer Antwaltlichen Sofortberatung können Sie sich einen ersten Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten verschaffen. So lassen sich zum Beispiel die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits besser einschätzen.

Sie können sich zu allen rechtlichen Alltagsfragen beraten lassen.

Die Anwaltliche Sofortberatung bietet Ihnen ein telefonisches Erstberatungsgespräch mit einem unabhängigen Rechtsanwalt. Eine Selbstbeteiligung entfällt. Setzen Sie sich dazu mit der HUK-COBURG Rechtsschutz-Schadenregulierung GmbH, dem Regulierungspartner der HUK24, in Verbindung. Sie werden dann auf unsere Kosten mit einer unabhängigen Anwaltskanzlei verbunden.

Sozial-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz

Sie haben Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Verfahren vor deutschen Sozialgerichten, z. B. Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft nach einem Wegeunfall. Versicherungsschutz besteht auch in einem der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.

In diesen Situationen hilft die Verkehrsrechtsschutz

Autoschaden

Verkehrsunfall

Sie sind rechtsschutzversichert, wenn mit dem Auto ein Verkehrsunfall passiert und Verletzte gegen Sie Strafanzeige stellen.

Auto

Autokauf

Sie haben ein Auto gekauft, das im Nachhinein Mängel aufweist. Sie möchten vom Kauf zurücktreten und suchen juristischen Rat.

Schutzbrief

Kfz-Reparatur

Nach mangelhafter Reparatur am versicherten Motorrad haben Sie Ärger mit der Kfz-Werkstatt und brauchen einen Anwalt.

Single

Spaziergang

Beim Waldspaziergang werden Sie von Mountainbikern angefahren. Sie erleiden ein Schleudertrauma und verlangen Schmerzensgeld.

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Radfahren

Sie fahren mit dem Rad und werden von einem Auto angefahren. Gegen den Fahrer des Autos möchten Sie Schadenersatzansprüche geltend machen.

Häufige Fragen rund um den Verkehrsrechtsschutz

Kann ich im Rechtsschutzfall meinen Rechtsanwalt frei wählen?

Ja, Sie haben selbstverständlich die freie Anwaltswahl.
Wenn Sie jedoch Hilfe bei der Suche nach einem Anwalt benötigen, unterstützen wir Sie gerne mit unserer umfangreichen Erfahrung. Wir empfehlen Ihnen dann einen Anwalt aus unserem bundesweiten Anwaltsnetz. Hierbei greifen wir nur auf Kanzleien zurück, die unsere hohen Qualitätsansprüche erfüllen.
So finden Sie den geeigneten Anwalt für Ihre Interessenwahrnehmung.

Was sollte ich bei einem Rechtscchutzfall beachten?

Wenn Sie uns brauchen, sind wir für Sie da. Wenn Sie unsere Leistungen im Rechtsschutzfall in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich möglichst zeitnah an uns. Wir haben die Möglichkeit, Sie durch vielfältige Maßnahmen zu unterstützen

  • Manchmal hilft schon eine Auskunft
    Wir verbinden Sie im Rechtsschutzfall in geeigneten Fällen mit einem Anwalt, der Sie am Telefon berät. So gewinnen Sie schnell Entscheidungssicherheit. Nutzen Sie unsere Erstberatung, entfällt die vereinbarte Selbstbeteiligung.
  • Konflikte einvernehmlich lösen
    Eine gütliche Einigung ist auf Dauer oft tragfähiger als eine streitige Auseinandersetzung vor Gericht. Wir empfehlen Ihnen in geeigneten Fällen einen kompetenten und erfahrenen Dienstleister (z. B. Mediator), der Sie unterstützt, den Konflikt gemeinsam mit Ihrem Konfliktpartner zu lösen.
  • Anwaltsempfehlung
    Wenn Sie doch die Hilfe eines kompetenten und erfahrenen Anwalts benötigen, empfehlen wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin gerne einen solchen aus unserem bundesweiten Anwaltsnetz. Wir achten darauf, dass die ausgewählten Anwälte unsere hohen Qualitätsansprüche erfüllen.
  • Freie Anwaltswahl
    Selbstverständlich können Sie Ihren Anwalt auch selbst auswählen.
Wie funktioniert das Schadenfreiheitssystem im Verkehrsrechtsschutz?

Ähnlich wie in der Kfz-Versicherung werden schadenfreie Jahre in der Rechtschutzversicherung in Schadenfreiheitsklassen eingestuft. Diese wirken sich in Rechtsschutz aber nicht auf den Beitrag aus, sondern auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Bei Vertragsbeginn beträgt die Selbstbeteiligung 300 €. Sie verringert sich bei Schadenfreiheit stufenweise, bis sie nach zehn Jahren auf 0 € absinkt.

Ihre Selbstbeteiligung beträgt:

  • Im 1. bis 2. Jahr: 250 €
  • Im 3. bis 4. Jahr: 200 €
  • Im 5. bis 6. Jahr: 150 €
  • Im 7. bis 8. Jahr: 100 €
  • Im 9. Jahr: 50 €
  • Ab dem 10. Jahr: 0 €

Bei mehreren Rechtsschutzfällen kann die Selbstbeteiligung auf bis zu 550 € ansteigen.
Eine Rückstufung findet statt, wenn im außergerichtlichen Verfahren durch uns Zahlungen geleistet werden oder im gerichtlichen Verfahren eine Deckungszusage erteilt wird und Maßnahmen eingeleitet sind, die ein Kostenrisiko auslösen.
Eine Rückstufung im Rechtsschutzfall findet aber nicht statt, wenn zum Beispiel

  • der Rechtsschutzfall durch eine Erstberatung abgeschlossen ist oder
  • der Rechtsschutzfall in geeigneten Fällen mithilfe einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung durch einen von uns vorgeschlagenen Dienstleister erledigt ist.
Was ist in der Verkehrsrechtsschutzversicherung versichert?

Unsere wichtigsten Leistungen im Überblick:

Strafrechtsschutz in Verkehrssachen
Zum Beispiel wenn bei einem Unfall Insassen des anderen Fahrzeugs verletzt werden. Gegen Sie wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Verurteilt Sie das Gericht wegen Vorsatz, leisten wir nicht.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Zum Beispiel wenn die Verwaltungsbehörde es ablehnt, Ihnen den zuvor entzogenen Führerschein erneut auszustellen.

Verkehrsrechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Zum Beispiel wenn Sie nach einer Reparatur in der Werkstatt merken, dass Ihr Fahrzeug weiterhin die angeblich behobenen Mängel hat.

Steuerrechtsschutz in Verkehrssachen
Zum Beispiel wenn das Finanzamt nach dem Einbau eines Katalysators zu hohe Kraftfahrzeugsteuern fordert.

Schadenersatzrechtsschutz in Verkehrssachen
Zum Beispiel wenn nach einem Verkehrsunfall die Haftungsfrage unklar ist und die gegnerische Versicherung nur einen Teil des Schadens zahlen möchte.

Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz in Verkehrssachen
Zum Beispiel wenn Sie zu schnell gefahren sind und nun ein Ermittlungsverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eingeleitet wird. Wir übernehmen jedoch keine Kosten, wenn Sie falsch geparkt oder gegen Halteverbote verstoßen haben.

Außergerichtliche Konfliktbeilegung
Oft kann ein Konflikt gemeinsam und schnell außergerichtlich und auf Augenhöhe gelöst werden. Mit Hilfe eines Mediators kann in geeigneten Fällen eine faire Lösung gefunden werden. Gern empfehlen wir Ihnen einen kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner.

Ihre HUK24 Vorteile

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Erledigen Sie alle Versicherungsangelegenheiten in wenigen Minuten einfach online.

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Die HUK24 bietet ihren Kunden vom ersten Kontaktpunkt über den Vertragsabschluss bis hin zur Vertragsverwaltung und Schadenmeldung komplett digitale Prozesse, sodass Sie in einer ruhigen Minute alles bequem und ohne Stress von Zuhause aus erledigen können.

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Versicherungen abzuschließen sollte so einfach sein wie eine Pizza zu bestellen.

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Wir achten bei allen Services stets auf eine einfach verständliche, transparente und benutzerfreundliche Handhabung.

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Unsere niedrigen Preise ermöglichen wir durch Online-Verwaltung und generell effiziente, kostengünstige Prozesse.

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