Zahnzusatzversicherung
Ein Produkt der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG - vermittelt von HUK24.
- AKTION: 15 € Amazon.de Gutschein bis 21.04. sichern
- 90 % Erstattung für Zahnersatz
- Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigung
Zuzahlungen vermeiden
Ob Kronen, Brücken oder Implantate: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt heute nur noch ein Minimum an zahnmedizinischer Versorgung. Für jede bessere Zahnarztbehandlung kommen hohe Zuzahlungen auf Patienten zu. Mit unserer günstigen Zahnzusatzversicherung sichern Sie sich rundum ab.
Leistungen | Zahnzusatz Pro für Kinder und Jugendliche | Zahnzusatz Pro90 für Erwachsene |
---|---|---|
Zahnprophylaxe (z. B. professionelle Zahnreinigung) |
100 € pro Kalenderjahr |
200 € pro Kalenderjahr |
Zahnersatz (z. B. Brücken, Kronen, Implantate und Prothesen) |
Verdoppelung des Festzuschusses der Gesetzlichen Krankenversicherung |
90 % Erstattung zusammen mit der GKV |
Zahnbehandlung (z. B. Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen) |
200 € pro Kalenderjahr |
200 € pro Kalenderjahr |
Besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung (z. B. Vollnarkose und Akupunktur) |
200 € pro Kalenderjahr |
200 € pro Kalenderjahr |
Inlays (Einlagefüllungen) |
90 % Erstattung |
90 % Erstattung |
Zuschuss zur Kieferorthopädie (z. B. für Zahnspangen) |
Bis zum 18. Lebensjahr oder bei Unfall 90 %, max. 1.500 € |
Bei Unfall 90 %, maximal 1.500 € |
Keine Wartezeit |
Die Zahnprophylaxe, z. B. die professionelle Zahnreinigung, wird von der gesetzlichen Kasse nicht bezahlt. Manche Kassen zahlen einen freiwilligen Zuschuss, auf den man aber keinen dauerhaften Anspruch hat. Zur Zahnprophylaxe zählen u.a. auch Zahnsteinentfernung, Prothesenreinigung oder Fissurenversiegelung.
Für Zahnersatzmaßnahmen zahlt die GKV lediglich einen Festzuschuss für die Regelleistungen. Dieser bewegt sich – je nach Vorsorgeverhalten – zwischen 60 % und 75 %. Regelleistungen sind Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das notwendige Maß nicht überschreiten dürfen. Für eine qualitativ hochwertigere Versorgung erhalten Sie keinen Zuschuss der GKV.
Ein Inlay ist eine hochwertige Zahnfüllung, die im zahntechnischen Labor hergestellt wird. Die GKV erstattet nur einen geringen Anteil in Höhe einer einfachen Füllung.
Es gibt keine Wartezeit für die Leistungen Ihrer Zahnzusatzversicherung.
Häufige Fragen rund um die Zahnzusatzversicherung
Die Zeiten, in denen die gesetzliche Krankenversicherung für eine lückenlose Versorgung ausreichte, sind längst vorbei. Ob Kronen, Brücken oder Implantate: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt heute nur noch ein Minimum an medizinischer Versorgung. Für jede bessere Zahnarzt-Behandlung kommen hohe Zuzahlungen auf Sie zu. Diese Versorgungslücke können Sie mit einer privaten Zahnzusatzversicherung schließen.
Wenn Sie Ihre Rechnung bereits selbst beglichen haben
Reichen Sie Ihre Rechnung einfach zusammen mit Ihrem Leistungsscheck bei uns ein. Wenn sich Ihre gesetzliche Krankenversicherung an den Kosten beteiligt, fügen Sie bitte zusätzlich eine Kopie des abgerechneten Heil- und Kostenplans hinzu.
Den Leistungsscheck haben Sie zusammen mit Ihrer Beitragsrechnung per Post erhalten.
Wenn eine Behandlung bevorsteht
Reichen Sie rechtzeitig vor Beginn Ihrer Zahnersatz- oder Inlay-Behandlung eine Kopie des Heil- und Kostenplans bei uns ein. Wir informieren Sie gerne über die Höhe der voraussichtlichen Erstattung.
Der Heil- und Kostenplan muss den Kostenvoranschlag des Zahnlabors mit den spezifischen Kosten für Material- und Laborkosten enthalten. Bitte senden Sie uns ausschließlich eine Kopie des Heil- und Kostenplans. Das Original wird in der Regel von Ihrem Zahnarzt benötigt.
Bitte lassen Sie im Falle von Zahnersatz den Plan vorab von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigen.
Wo muss ich die Unterlagen einreichen?
Wir empfehlen Ihnen, die Unterlagen per Post zu versenden:
HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
Willi-Hussong-Straße 2
96447 Coburg
Oder per Fax an: 09561-96-6990
Bitte schicken Sie uns mit Blick auf den Schutz Ihrer eigenen Gesundheitsdaten keine Unterlagen per E-Mail.
Bitte senden Sie uns ausschließlich eine Kopie des Heil- und Kostenplans. Das Original wird in der Regel von Ihrem Zahnarzt benötigt.
Bei unserer Zahnzusatzversicherung bestehen keine Wartezeiten für alle erstattungsfähigen Leistungen.
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