Ihre eVB-Nummer als Versicherungsnachweis Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) Ihren Personalausweis Geld für die Verwaltungsgebühren Bei Gebrauchtwagen auch HU/AU-Nachweise vom TÜV und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Bei der Anmeldung eines Fahrzeugs müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die für die Teilnahme am Straßenverkehr gesetzlich erforderlich ist. Dazu dient die elektronsiche Versicherungsbestätigung. 

Bei der HUK24 erhalten Sie die siebenstellige eVB-Nummer nach dem Abschluss einer Kfz-Versicherung direkt per E-Mail - in der Regel innerhalb von fünf Minuten nach Antragstellung. 

 

Mehr Infos zur eVB-Nummer

Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist das, was früher Fahrzeugbrief genannt wurde. Diese müssen Sie bei der Kfz-Zulassung vorlegen. Wenn Sie ein gebrauchtes Auto anmelden, müssen Sie zusätzlich den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mitnehmen. Bei einem Neuwagen erhalten Sie den Fahrzeugschein erst bei der Anmeldung des Autos. Er wird Ihnen von der Zulassungsstelle ausgefertigt. 

Ein gültiger Personalausweis des zukünftigen Halters muss bei der Zulassung vorgelegt werden. Selbstverständlich ist ein gültiger Reisepass auch zulässig – für diesen muss jedoch zusätzlich eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes beiliegen.

Wenn das Kfz nicht vom zukünftigen Halter selbst angemeldet werden soll, müssen zusätzlich eine Vollmacht sowie gültige Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung) mitgebracht werden.

Ist der zukünftige Halter minderjährig, sind zusätzlich zu seinem Ausweis oder Pass eine schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes zusammen mit deren gültigen Ausweisdokumenten nötig.

Die Gebühren für eine Kfz-Zulassung betragen bis zu 30 €. Mittlerweile dürfte bei so ziemlich allen Zulassungsstellen Kartenzahlung möglich sein. Denken Sie aber zusätzlich noch an die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. In der Regel können Sie diese auch vor Ort erteilen.

Wenn Sie ein gebrauchtes Kfz anmelden, benötigen Sie neben den genannten Unterlagen und der Zulassungsbescheinigung Teil I noch einen Nachweis über die TÜV-Hauptuntersuchung. War der Gebrauchtwagen bisher in einem anderen Landkreis oder einer anderen kreisfreien Stadt zugelassen, nehmen Sie am besten die alten Kfz-Kennzeichen mit. 

 

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