Der Verstoß einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist in § 3 Absatz 1, 2 und 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Dabei wird zwischen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts unterschieden.
- Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Innerhalb geschlossener Ortschaften liegt das Tempo oberhalb der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
- Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: Es wird außerhalb geschlossener Ortschaften mit mehr als der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gefahren (Ausnahme: Autobahn).
Auf Autobahnen gilt – sofern Verkehrsschilder oder besondere Verkehrssituationen nicht etwas anderes bedingen – keine Höchstgeschwindigkeit, sondern eine Richtgeschwindigkeit. Diese beträgt 130 km/h und gilt als Empfehlung. Sie darf also auf Autobahnabschnitten ohne Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten werden.
Grundsätzlich werden Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts strenger geahndet als solche außerorts, da das Gefahrenpotenzial aufgrund vieler Verkehrsteilnehmer inklusive Fußgänger und Radfahrer höher ist. Dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird, stellen zivile Polizeistreifen, aber auch Geschwindigkeitskontrollen per „Blitzer“ sicher. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann ein Bußgeld nach sich ziehen.