24 Wochen – 24 Überraschungen für Sie:

 Im Jahr 2000 wurde die HUK24 als eine der ersten Onlineversicherungen gegründet – seit 24 Jahren: DIGITAL. EINFACH. GÜNSTIGER. Als Dankeschön für Ihr Vertrauen bietet Ihnen die HUK24 zum 24. Jubiläum abwechslungsreiche Wochen voller Gewinne, Rabatte und Aktionen.


Unsere Empfehlungen für Sie:
 




 

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Tragen Sie sich bis zum 01.09. im Formular ein und sichern Sie sich die Chance auf eins von insgesamt 3 iPhone 15!

Teilnahmebedingungen

HUK24 AG verlost in einer bundesweiten Aktion eines von insgesamt 3 Apple IPhones 15 128GB an natürliche Personen, die im Zeitraum vom 25.08.2024 bis 01.09.2024 einen Neuvertrag für eine Privathaftpflichtversicherung oder Hausratversicherung bei HUK24 abschließen, oder über die Landingpage www.huk24.de/glueckswochen eintragen. Die Durchführung dieses Gewinnspiels richtet sich ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen:

1. Veranstalter des Gewinnspiels

HUK24 AG
Willi-Hussong Straße 2
96440 Coburg
www.HUK24.de

 2. Teilnehmerkreis für die Verlosung und Ausschlüsse Voraussetzungen für die Teilnahme am Gewinnspiel:

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die zum Zeitpunkt des Gewinnspiels das 18. Lebensjahr vollendet hat.Die Teilnahme ist ausschließlich online über die Internetseite www.HUK24.de möglich.Die HUK24 ist nicht verantwortlich für aufgrund von Verzögerungen oder Störungen des Internets zu spät eingereichte oder verloren gegangene Nachrichten, für Probleme oder technische Störungen bei Telefon-, Breitband- oder anderen Netzwerken sowie das Nichtankommen von Nachrichten und Antragsanfragen, die zum Scheitern der automatischen Teilnahme führen.Ihre eingegebenen Daten werden von uns nur für die Durchführung des Gewinnspiels gespeichert. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.HUK24 behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen.

3. Gewinne, Teilnahmeschluss, Gewinnbenachrichtigung

Verlost wird eines von insgesamt 3 Apple IPhones 15 im Wert von je 949€. Farb- und Ausstattungsvariante freibleibend.Die Ermittlung des Gewinners erfolgt anhand des Losverfahrens am 18.09.2024 durch Angestellte der HUK24 AG. Der Gewinner wird von HUK24 innerhalb von fünf Werktagen (ausgenommen Samstage, Sonntage, Feiertage) in Textform, an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse, informiert. Die Gewinne werden postalisch an die Gewinner versandt.Alle mit dem Gewinn einhergehende Folgekosten sind vom Gewinner zu tragen.Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Kann der Gewinn aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht übergeben werden, entfällt der Gewinnanspruch. Mit Versand des Gewinns ist HUK24 von jeder weiteren Leistungspflicht frei. Eine Barauszahlung des Gewinns erfolgt nicht.Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.Meldet sich der jeweilige Gewinner nach einfacher Aufforderung nicht innerhalb von 5 Werktagen, wird der Gewinn auf einen anderen ebenfalls per Los zu ermittelnden Teilnehmer übertragen. Sofern möglich, werden wir jedem Teilnehmer eine Nachricht über den Gewinn / Nicht Gewinn zukommen lassen.

4. Datenschutz

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie auf www.HUK24.de/datenschutz. Wir verarbeiten die Kontaktdaten der Kunden auch zur Durchführung des Gewinnspiels. Die Kontaktdaten des Gewinners werden zur postalischen (per E-Mail) Gewinnbenachrichtigung und zur Auslieferung des Gewinns genutzt.

5. Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche sich unmittelbar oder mittelbar aus der Teilnahme am Gewinnspiel ergeben, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

6. Schlussbestimmungen

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.HUK24 behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist.

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden oder eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An Ihre Stelle tritt sodann eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

iPhone


 

Dem Gesetz zufolge haften Sie für Schäden, die Sie verschuldet haben. Ihnen fällt ein Glas Rotwein auf das Sofa von Freunden und es entsteht ein Fleck. Oder Sie übersehen beim Radfahren einen Fußgänger und verletzen ihn.

So kann schon ein kleines Missgeschick viel Geld kosten. Vor allem wenn Menschen verletzt werden, können hohe Kosten entstehen – zum Beispiel wenn lebenslange Pflege notwendig wird.

 

Unsere Haftpflichtversicherung schützt Sie vor solchen finanziellen Belastungen.

 

So sind Sie umfassend versichert:

  • Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie Schadenersatz leisten müssen.
  • Berechtigte Ansprüche auf Schadenersatz bezahlen wir.
  • Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – auch vor Gericht.

Beispiel: Sie leiten aus Versehen eine virenverseuchte Datei weiter. Der Rechner vom Empfänger lässt sich daraufhin nicht mehr starten oder ein Netzwerk wird mit dem Virus infiziert.

Weitere wichtige Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz bei Internetschäden finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Halten und Hüten von bestimmter Tiere

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie als Halter zahmer oder gezähmter Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen, Hamster oder Bienen. Auch das private Halten vollständig ausgebildeter Assistenzhunde (z. B. Blindenführhund oder Diabetikerwarnhund) ist versichert. Ansonsten benötigen Sie als Hunde- oder Pferdehalter aber eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie zudem als Hüter fremder Hunde und als Reiter oder Hüter fremder Pferde. Beispiele: Sie passen auf den Hund Ihrer Bekannten auf. Oder Sie haben eine Reitbeteiligung für das Pferd Ihrer Bekannten.

 

Mieter oder Eigentümer von Immobilien

Versichert sind Schäden, für die Sie als Inhaber einer selbst genutzten Immobilie (Wohnung, Ein- oder Zweifamilienhaus, Wochenend- oder Ferienhaus) verantwortlich gemacht werden. Zum Beispiel wenn Sie im Winter das Schneeräumen und Streuen vergessen und ein Fußgänger dadurch stürzt.

Die Immobilie muss in Deutschland liegen und von Ihnen als Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Weitere Voraussetzungen und Ausschlüsse finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

 

Mietsachschäden

Schäden an privat gemieteten Wohnräumen sind versichert, zum Beispiel, wenn Ihnen im Hotelzimmer der Föhn aus der Hand fällt und das Waschbecken beschädigt.

Versichert sind unter anderem auch Allmählichkeitsschäden: Manchmal entstehen Schäden an Wohnungen unbemerkt über einen längeren Zeitraum. Ursache kann zum Beispiel ein undichter Untersetzer eines Blumentopfes sein. Das Parkett quillt allmählich durch das austretende Wasser auf.

 

 

Unterversicherungsverzicht – was ist das?

Von einer Unterversicherung spricht man, wenn die abgeschlossene Versicherungssumme niedriger ist als der Neuwert des Hausrats. Eine Unterversicherung kann im Schadenfall zu Leistungskürzungen führen. Die Entschädigung richtet sich dann nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Wert des Hausrats.

Wenn Sie mit uns den Unterversicherungsverzicht vereinbaren, prüfen wir im Schadenfall nicht, ob Sie unterversichert sind. Das heißt: Wir entschädigen Sie zum Neuwert. Der Höchstbetrag, den wir leisten, ist die Versicherungssumme. Der Unterversicherungsverzicht gilt in der Hausratversicherung der HUK24 automatisch, sobald Sie mindestens 700 Euro je Quadratmeter Wohnfläche versichern.

Prüfen Sie regelmäßig, ob die Versicherungssumme ausreicht und den Wert Ihres Haushalts abdeckt. Vor allem bei vielen oder teuren Neuanschaffungen kann es sinnvoll sein, eine höhere Versicherungssumme zu vereinbaren.

Grobe Fahrlässigkeit – was ist das?

„Fahrlässigkeit“ ist unachtsames Verhalten. „Grobe Fahrlässigkeit“ ist – einfach ausgedrückt – eine schwere Form von Fahrlässigkeit. Also besonders nachlässiges oder leichtsinniges Verhalten. Darunter fallen z. B. diese Fälle:

  • Sie stellen die Waschmaschine an und gehen einkaufen. Währenddessen löst sich ein Schlauch und Wasser tritt aus. 
  • Sie lassen Kerzen brennen, während Sie sich im Nebenraum einen Film anschauen. Es kommt dadurch zum Brand. 

 

In diesen Fällen darf die Versicherung nach dem Gesetz die Entschädigung kürzen – und viele tun das. Dabei wird berücksichtigt, wie stark das fahrlässige Handeln zum Schaden beigetragen hat.

Anders in unserem Classic-Tarif: Hier sind Schäden durch grob fahrlässiges Handeln abgesichert. Absichtlich verursachte Schäden bleiben dagegen ausgeschlossen.

Was ist die Außenversicherung?

In der Hausratversicherung sind Ihre Sachen bei Ihnen zuhause abgesichert – und unterwegs. Wenn Sie zur Arbeit gehen oder verreisen, nehmen Sie persönliche Sachen mit — von der Bekleidung bis zur Kamera für Ihre Urlaubsfotos. 

Bei einem Schaden außerhalb der Wohnung springt dann die Außenversicherung ein. 

 

Beispiele:

  • Im Italienurlaub wird Ihnen die Kamera geraubt.
  • Im Hotel bricht ein Feuer aus. Dadurch werden Ihre Sachen im Hotelzimmer beschädigt.