Der ausgezeichnete Schadenservice für HUK24 Kunden
Im Schadenfall steht Ihnen als HUK24-Kunde der ausgezeichnete Schadenservice der HUK-COBURG zur Verfügung. Hier erfahren Sie, was unseren Schadenservice so besonders macht.
Sie möchten uns einen Schaden mitteilen?
Günstige Tarife können Viele - Die HUK24 kann auch guten Schadenservice
Hohe Qualität und Effizienz bei Autoreparaturen: Die HUK-Partnerwerkstätten
Bei Kfz-Schäden arbeiten wir mit den Partnerwerkstätten der HUK-COBURG zusammen. Das sind ausgesuchte Qualitätsbetriebe, die jeder Fahrzeugbesitzer nutzen kann: unsere HUK24-Kunden und jeder andere Fahrer, dessen Fahrzeug repariert werden muss. 2 Millionen Fahrzeuge haben die Partnerwerkstätten schon für unsere Kunden und die Kunden der HUK-COBURG repariert.
Die Autos und Lieferwagen* unserer Kunden mit Kasko SELECT steuern wir bei einem Kaskoschaden deshalb immer in die Partnerwerkstätten.
* Abschluss Kasko SELECT nur bei Fahrzeugen bis 3,5 t mit geschlossenem Kasten und Maßen bis H 2,1 m – B 2,0 m – L 5,3 m möglich. Auch darf kein Gefahrgut transportiert werden.
Schaden online melden
Mit einer Kfz-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung der HUK24 können Sie Ihren Schaden in wenigen Minuten online melden.
Kfz-Glasschaden-Service
Bei Steinschlägen, Brüchen und Rissen in Fahrzeugscheiben kooperieren wir mit Junited, um Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung zu ermöglichen.
Häufige Fragen rund um den Schadenservice
Als Kunde der HUK24 erhalten Sie den vollen Schadenservice der HUK-COBURG Versicherungsgruppe. Ohne Einschränkung.
Schäden können Sie wie folgt melden:
- Online über unser Schadenformular
- Telefonisch im Inland: Telefonnummer 09561 96 108
- Telefonisch im Ausland: Telefonnummer +49 69 66 555 66
- Persönlich in den HUK-COBURG-Schadenaußenstellen
- Schriftlich per Brief an HUK24 AG, Willi-Hussong-Str. 2, 96440 Coburg
- Schriftlich per Fax an 09561/962424
Den Schadenstatus können Sie nach der Schadenmeldung im Servicebereich "Meine HUK24" einsehen und somit den aktuellen Bearbeitungsstand nachverfolgen. Aktuell bieten wir diesen Service für alle Kfz-Kasko-, Hausrat-, Wohngebäude- und Glasschäden an.
Eine umfassende Unfallaufnahme am Unfallort ist entscheidend, denn fehlende Daten können später oft nicht mehr beschafft werden.
Folgendes sollten Sie an der Unfallstelle unbedingt beachten:
- Sichern Sie die Unfallstelle (Warnblinklicht anschalten, Warndreieck aufstellen) und helfen Sie Verletzten.
- Verständigen Sie die Polizei, wenn Personen verletzt wurden oder ein größerer Sachschaden eingetreten ist.
- Fotografieren Sie bei größeren Unfällen die beteiligten Fahrzeuge unverzüglich und möglichst noch in der Unfallposition. Halten Sie auch wichtige äußere Umstände fest (z. B. Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Sichtverhältnisse).
- Bitten Sie Zeugen an der Unfallstelle zu bleiben und notieren Sie deren Personalien (Name/Adresse).
- Notieren Sie die Personalien (Name/Adresse) aller am Unfall Beteiligten und die Kennzeichen der Fahrzeuge.
- Notieren Sie die Namen der Versicherer und ggf. die Versicherungsscheinnummer der am Unfall Beteiligten. Händigen sie ggf. Ihre Schadenvisitenkarte aus. Bei einem Unfall im Ausland lassen Sie sich ggf. das Doppel der Grünen Karte des Unfallgegners aushändigen.
Verwenden Sie zur Unfallaufnahme den Europäischen Unfallbericht. Wir empfehlen, sich diesen auszudrucken und ihn zusammen mit der Schadenvisitenkarte im Handschuhfach Ihres Fahrzeugs aufzubewahren. Grundsätzlich sollte man bei einem Unfall im Ausland die Polizei hinzuziehen. Die Telefonnummern des 24-Stunden-Notruf-Services finden Sie auf Ihrer Schadenvisitenkarte.
Die Schadenvisitenkarte erhalten Sie nach der Übermittlung des Versicherungsscheins per Post. Sie können die Schadenvisitenkarte auch in Ihrem persönlichen Versicherungsordner beantragen.
Sobald ein Schadenfall angezeigt wird, muss der Versicherer hierfür eine Schadenrückstellung bilden, das heißt, Geld für etwaige Entschädigungsleistungen bereithalten. Diese Rückstellung führt bereits zur Rückstufung des Vertrages.
Kann der Schadenfall ohne Leistungen geschlossen werden (weil z. B. die Gegenseite den Unfall zu 100% verursacht hat oder weil Sie den Schadenfall freiwillig selbst begleichen), korrigieren wir die Rückstufung. Der Vertrag wird dann rückwirkend in die Schadenfreiheitsklasse (SF) eingestuft, die sich ohne den Schaden ergibt.