Einen Moment nicht aufgepasst – schon ist das Smartphone kaputt, zum Beispiel, weil ein Freund es versehentlich vom Tisch stößt oder es Ihnen beim Auspacken aus der Tasche fällt. In bestimmten Fällen zahlt die private Haftpflichtversicherung für Schäden am Handy. Hier erfahren Sie, wann welche Kosten gedeckt sind.
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt nur für Schäden, die der Versicherte einem Dritten verursacht. Wenn eine Bekannte Ihr Handy versehentlich beschädigt, kommt also die Privathaftpflicht Ihrer Bekannten für die Reparaturkosten oder die Kosten für eine Neubeschaffung auf.
Sollte Ihnen aber selbst das Handy runtergefallen sein und ist dabei das Display zu Bruch gegangen, ist Ihre eigene Haftpflichtversicherung für den Handy-Schaden nicht der richtige Ansprechpartner. Hier ist eine Eigenhaftung immer ausgeschlossen und Sie müssen für die Kosten für Reparatur oder Ersatz ggf. selbst aufkommen.
Deutschen Versicherern entstehen jedes Jahr rund 5 Milliarden Euro Schaden durch Falschmeldungen. Daher fordern viele Versicherer beschädigte Geräte an, um den geschilderten Schadenshergang zu überprüfen.
Wer überlegt, ein eigenes Missgeschick als Versicherungsfall zu deklarieren, sollte wissen: Fällt der Betrug auf, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Versicherungsbetrug kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Wenn die private Haftpflichtversicherung grundsätzlich zuständig ist, stellt sich die Frage, welche Handyschäden von der Police abgedeckt sind. Versichert sind in der Regel:
- Schäden durch Internetnutzung, z. B. Virenbefall
- Bruchschäden
- Schäden durch Feuchtigkeit
- Schäden durch Bedienungsfehler
Wenn Sie das Handy eines Freundes, Kollegen oder Fremden versehentlich beschädigt haben, können Sie den Handyschaden Ihrer privaten Haftpflicht melden. Allerdings ist es nicht garantiert, dass sie die Kosten vollständig übernimmt.
Unter Umständen ist in der Haftpflichtversicherung ein Selbstbehalt vereinbart. Überschreitet die festgestellte Schadenssumme diesen Betrag, zahlt die Versicherung die Differenz. Der Selbstbehalt muss jedoch immer vom Versicherten geleistet werden.
Beispiel: Kostet die notwendig gewordene Reparatur eines Handydisplays 70 Euro und haben Sie in Ihrer Haftpflichtversicherung einen Selbstbehalt von 150 Euro vereinbart, zahlt die Versicherung den Schaden nicht. Ist das Handy dagegen durch einen Sturz völlig zerstört und ist eine Neuanschaffung für 250 Euro notwendig, würde die Versicherung für 100 Euro aufkommen. 150 Euro müssten Sie dem Geschädigten aus eigener Tasche leisten.
Wenn ein Handy kaputtgeht, können die Kosten für ein identisches Neugerät – bei einem Premiummodell – schnell bei um die 1.000 Euro liegen. Versicherungen erstatten bei Schäden allerdings entweder die Reparaturkosten oder bei Totalschäden den Zeitwert. Entscheidend ist also der Preis, für den der Besitzer sein Modell aktuell am Markt verkaufen könnte.
Wer sein eigenes Smartphone versehentlich selbst beschädigt, muss nicht in jedem Fall auf dem Schaden sitzen bleiben. Eine Hausratversicherung deckt Schäden an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern in des Versicherungsnehmers eigenen vier Wänden ab, teilweise auch außerhalb von dessen Wohnräumen. Smartphones fallen unter die versicherten Gegenstände. Allerdings sind nur bestimmte Schadensursachen abgedeckt.
- Einbruch, Vandalismus oder Raub
- Feuer und Blitzeinschlag
- Leitungswasseraustritt
Die Versicherungsbedingungen von Hausratsversicherungen können sich je nach Anbieter deutlich unterscheiden. Schauen Sie ins Kleingedruckte Ihres Versicherungsvertrags, um Näheres zu erfahren.
Einige Versicherer bieten spezielle Handyversicherungen an, die für Schäden am eigenen Gerät des Versicherten aufkommen. Häufig sind aber auch nur solche Schadensursachen versichert, die ebenfalls in einer Hausratversicherung abgedeckt wären. Hier lohnt sich meist gleich ein Rundumschutz für den Hausrat. Ist eine Hausratversicherung sogar schon vorhanden, kann man sich die Kosten für eine Handyversicherung als Extra-Police häufig sparen.
Das Handy eines anderen ist Ihnen runtergefallen, das Display kaputt? Informieren Sie zeitnah Ihre Haftpflichtversicherung, um die Schadensregulierung einzuleiten. Das sind die einzelnen Schritte.
Bitten Sie den Geschädigten, Videos und/oder Fotos vom defekten Handy zu machen. Haben Sie Ihr Smartphone zur Hand, dokumentieren Sie den Schaden beispielsweise direkt mit Ihrem Handy. Machen Sie Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven und notieren Sie sich Vor- und Nachname des Geschädigten sowie seine Anschrift.
Wichtig: Der Geschädigte sollte das Handy so lange aufbewahren, bis die Schadensregulierung abgeschlossen ist. Die Versicherung könnte das defekte Gerät ggf. vorher anfordern, um den Vorfall zu überprüfen und einen Versicherungsbetrug auszuschließen.
Melden Sie den Handyschaden umgehend Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Sie finden die richtige Telefonnummer in Ihren Versicherungsunterlagen oder auf der Website des Versicherers. Die HUK24 bietet Ihnen auch die Möglichkeit einer Online-Schadensmeldung.
Schildern Sie am Telefon bzw. im (Online-)Formular, um welchen Schaden es sich handelt und wann dieser auf welche Weise wem entstanden ist. Seien Sie dabei so sorgfältig wie nötig. Aber keine Sorge: Fehlen Angaben oder hat der Versicherer Rückfragen, nimmt ein Mitarbeiter mit Ihnen Kontakt auf.
Falls die geschädigte Person sich mit Schadenersatzforderungen an Sie wendet, leiten Sie die Nachrichten unverzüglich an Ihre Versicherung weiter. Sie können nicht mit Gewissheit davon ausgehen, dass sie diese Unterlagen ebenfalls vom Geschädigten erhalten hat.
Die Versicherung prüft, ob und inwieweit die Ansprüche berechtigt sind, und kümmert sich um das weitere Vorgehen. In keinem Fall sollten Sie ohne Rücksprache mit Ihrer Versicherung reagieren und ebenso wenig sollten Sie Mahnungen ignorieren.
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