Immer häufiger werden auch hier in Deutschland Wetterextreme verzeichnet. Mit ihnen steigt auch die Zahl der Sturmschäden. Umstürzende Bäume und gelöste Dachziegel können immense Schäden auf Grundstücken anrichten. Dieser Artikel erklärt, wie Sie einen umfassenden Schutz für den Schadensfall erreichen und worauf Sie achten müssen, wenn Sie Sturmschäden der Versicherung anzeigen wollen.
Stürme können an Gebäuden, an Autos, an Gartenmöbeln und vielem mehr Beschädigungen verursachen. Versicherer bieten keine spezielle Versicherung für Sturmschäden an. Je nachdem, gegen welche einzelnen Risiken Sie sich absichern möchten, müssen Sie eine andere Police abschließen. Erst die Kombination verschiedener Versicherungen führt zu einem umfassenden Schutz.
Sturmschäden an einem Gebäude |
Gebäudeversicherung |
Sturmschäden am Auto |
Kfz-Versicherung |
Sturmschäden am Eigentum in der Wohnung |
Hausratversicherung |
Wenn ein Baum im Garten vor Ihrem Haus infolge eines Sturms umstürzt und das Dach Ihrer Garage zerstört oder ein vom Wind getriebener Gegenstand das Wohnzimmerfenster zertrümmert, kann eine ggf. vorhandene Gebäudeversicherung für den Sturmschaden aufkommen. Die Versicherung greift bei Schäden am Haus des Versicherten oder an Nebengebäuden, die sich auf dessen Grundstück befinden. Es sind also in der Regel auch Schäden an Geräteschuppen, Carports oder Garagen mitversichert.
Der Schutz deckt in der Regel überdies mehr als nur Sturmschäden ab – auch Schäden durch Feuer, Wasser und Hagel sind durch die Policen versicherbar.
Die Versicherung zahlt die Kosten für die Reparatur oder für einen Neubau, falls dieser notwendig ist. Informieren Sie sich am besten vorab, ob im Schadensfall ein Ersatz zum Neuwert oder aber zum Wiederbeschaffungswert stattfindet und ob die Versicherungssumme gedeckelt ist.
Bereits Rohbauten können über eine Gebäudeversicherung geschützt werden, was empfehlenswert ist. Denn Baugerüste und halbfertige Hausfassaden können vom Sturm leicht davongerissen werden und den Rohbau beschädigen. Um die dadurch anfallenden Reparaturkosten zu decken, schließen Sie eine Gebäudeversicherung ab, die Rohbauten in ihre Leistungen einschließt.
Wenn es richtig ungünstig läuft, betrifft ein Sturmschaden nicht nur Dach und Hausfassade, sondern auch noch Möbel oder Wertgegenstände im Inneren des Hauses. Wenn ein Baum das Hausdach niederdrückt und dadurch beispielsweise Schränke im ausgebauten Dachgeschoss zerstört, kommt eine Hausratversicherung für den Schaden auf.
Standen aber beispielsweise Gartenstühle während des Sturms im Freien statt im Schuppen, können Sie an den Stühlen entstandene Schäden nicht bei der Hausratversicherung geltend machen. Dafür ist die grundsätzliche Voraussetzung nämlich, dass der Hausrat in einem Gebäude untergebracht wird, das ihn potenziell schützt.
Wenn Ihr Fahrzeug wegen eines Sturms beschädigt wird, kommt die Kaskoversicherung einer Kfz-Versicherung für den Sturmschaden auf. Sie zahlt die Kosten für die Reparatur oder, bei einem Totalschaden, den Zeitwert des Wagens aus. Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, müssen Sie einen Mindestanteil selbst tragen.
Je nachdem, ob Sie eine Vollkasko- oder eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, wird sich der Leistungsumfang unterscheiden. Sie sollten daher vor Vertragsschluss genau prüfen, welche Risiken Sie absichern möchten. Einige Versicherer leisten bei einer Teilkaskoversicherung zum Beispiel erst ab Windstärke 8, während sie bei der Vollkasko unabhängig von der Windstärke zahlen.
Die Kfz-Versicherung zahlt im Übrigen auch bei Schäden durch eine Reihe anderer Naturphänomene wie Hagel, Überschwemmung und Lawinen.