Privathaftpflicht
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- Starker Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
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So haben wir verglichen.
Leistungen der Privathaftpflichtversicherung
Unsere Haftpflichtversicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden – zu günstigen Beiträgen.
100 Mio. € Sicherheit
Weltweit abgesichert
Für Haftpflichtschäden beim Surfen im Netz
Falls jemand nicht zahlen kann
Im Classic Tarif
Was leistet welcher Tarif?
Weitere Leistungsbeispiele der Haftpflichtversicherung
Selbstbewohnte Immobilien
Versichert sind Haftpflichtschäden, die sich aus dem Besitz einer selbst bewohnten Immobilie ergeben, wie zum Beispiel Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wochenendhäuser und Ferienhäuser.
Öltank, Flüssiggastank
Versichert sind Gewässerschäden für die Sie als Inhaber eines Öltanks oder Flüssiggastanks verantwortlich gemacht werden.
Bauvorhaben bis 200.000 €
Mitversichert sind zum Beispiel Schäden im Zuge von Neubauten, Umbauten oder Reparaturen bis 200.000 € – von der Dachsanierung bis zum neuen Wintergarten. Abgesichert sind Schäden durch Bauarbeiten an Ihrer Wohnung, Ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus oder Wochenendhaus.
Die Voraussetzungen dafür sind vor allem:
- Die Immobilie liegt in Deutschland.
- Sie oder eine mitversicherte Person wohnen darin.
- Sie nutzen die Wohnung oder das Haus zu Wohnzwecken.
Weitere Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Gefälligkeitshandlungen für Freunde, Nachbarn und Bekannte
Jeder braucht mal Hilfe — und wir sind für Sie da, falls dabei etwas schief geht.
Beispiel: Beim Umzug des besten Freundes fällt Ihnen der Karton mit dem Geschirr herunter und es geht zu Bruch.
Hüten fremder Tiere
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie als Hüter fremder Hunde und als Reiter oder Hüter fremder Pferde. Beispiele: Sie passen auf den Hund Ihrer Bekannten auf. Oder Sie haben eine Reitbeteiligung für das Pferd Ihrer Bekannten.
Sind Sie selbst Hunde- oder Pferdehalter? Dann benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Kehrmaschinen, Rasenmäher, Golfwagen
Schäden durch den Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern bis 20 km/h sind versichert. Beispiel: Sie beschädigen mit Ihrem Aufsitzrasenmäher den Zaun des Nachbarn.
Schäden durch den Gebrauch von Golfwagen bis 6 km/h sind auf öffentlichen Wegen abgesichert – bei schnelleren Golfmobilen nur auf Privatgelände.
Voraussetzung: Die Fahrzeuge sind nicht versicherungspflichtig.
Kinderfahrzeuge, ferngelenkte Modell- und Spielfahrzeuge
Auch Schäden durch ferngelenkte Modell- und Spielfahrzeuge sind versichert. Kinderfahrzeuge bis 6 km/h sind generell auf öffentlichen Wegen abgesichert. Was schneller fährt, ist nur auf Privatgelände versichert.
Fahrräder
Sie sind beim Radfahren abgesichert. Als Fahrräder gelten auch Pedelecs bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.
Motorboote und Segelboote ohne Führerschein
Versichert sind Schäden durch den Gebrauch von Motorbooten mit bis zu 15 PS (11,03 kW). Bei einer höheren Motorleistung haben Sie Versicherungsschutz, wenn für das Führen des Boots kein Führersein nötig ist.
Sie haben auch Schutz für Schäden durch den Gebrauch von Segelbooten. Vorausgesetzt, das Segelboot ist max. 7 m lang und hat keine Kajüte.
Beispiel: Durch die eingeschränkte Sicht des Segels kollidieren Sie mit einem anderen Segelfahrer. Das andere Boot wird beschädigt.
Windsurfen, Kitesurfen
Versichert sind Schäden durch den Gebrauch von Windsurfgeräten, Kitesportgeräten, Strand- und Eisseglern.
Drohnen und sonstige versicherungspflichtige Flugmodelle
Schäden durch den Gebrauch von versicherungspflichtigen Flugmodellen bis 250 g Startmasse, wie z. B. Drohnen, sind versichert.
Dabei muss es sich um ein rein elektrisches Flugmodell handeln, dass Sie ausschließlich privat zum Sport oder zur Freizeit nutzen. Weitere Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
In Classic PLUS sind Flugmodelle bis 5 kg versichert.
Ehrenamt, freiwilliges soziales Engagement
Abgesichert ist Ihre ehrenamtliche oder freiwillige soziale Mitarbeit – von der Kranken- oder Altenpflege über die Kirchenarbeit bis hin zu Bürgerinitiativen oder als Helfer von Geflüchteten und Asylsuchenden.
Für Ihr Engagement dürfen Sie maximal eine steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten.
Nicht versichert sind Sie:
- Bei öffentlichen oder hoheitlichen Ehrenämtern. Dazu zählen unter anderem Tätigkeiten als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe oder Laienrichter, Prüfer bei der IHK oder als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.
- Bei leitenden Ehrenämtern oder Ehrenämtern mit beruflichem Charakter. Zum Beispiel Tätigkeiten als Vorstand, Betriebs- oder Personalrat, beruflicher Betreuer. Auch die Tätigkeit als Aufsichtsrat oder Verwaltungsbeirat in einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern zählt dazu.
Als Mitglied im Kirchenvorstand sind Sie dagegen abgesichert.
Haben Sie Schutz aus einer anderen Haftpflichtversicherung – eine Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung zum Beispiel – übernehmen wir keinen Versicherungsschutz.
Aufsichtspflicht über Minderjährige
Versichert sind Schäden, für die Sie wegen einer Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht – zum Beispiel über Ihre Kinder – verantwortlich gemacht werden.
Nach dem Gesetz können Kinder bis einschließlich zum 6. Lebensjahr nicht für einen Schaden verantwortlich gemacht werden, den sie verursacht haben. Der Geschädigte fordert dann oft Schadenersatz von den Eltern. Auch bei älteren Kindern können die Eltern wegen mangelnder Aufsicht in der Verantwortung stehen.
Auf Schildern liest man oft: „Eltern haften für ihre Kinder.“ Das stimmt nicht ganz. Richtig muss es heißen: Eltern haften für Ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt haben.
Ob Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, ist im Einzelfall von vielen Faktoren abhängig, z. B. vom Alter des Kindes und von der konkreten Situation, in der der Schaden entstanden ist. Mit dieser Frage setzen wir uns als Ihr Haftpflichtversicherer mit dem Geschädigten auseinander. Wir gewähren Ihnen Versicherungsschutz, wenn Ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen wird.
Hilfreiche Versicherungstipps rund um die Haftpflicht
Häufige Fragen rund um die Privathaftpflichtversicherung
Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Eine separate Absicherung benötigen Sie zum Beispiel für:
- Ihre berufliche Tätigkeit
- Das Führen von Kraftfahrzeugen – Kfz-Versicherung
- Das Halten von Hunden und Pferden – Tierhalterhaftpflicht
- Bestimmte Immobilien – Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Bauherren-Tätigkeit ab 200.000 € Bausumme – Bauherrenhaftpflicht
Ausgeschlossen in der Privathaftpflichtversicherung sind auch:
- Schäden, die Sie selbst erleiden
- Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen
- Ansprüche von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind
Mehr lesen Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Ausschlüsse werden unter Ziffer 3 („In welchen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz?“) ausführlich dargestellt.
Die Privathaftpflichtversicherung für die Familie schützt:
- Sie als Versicherungsnehmer
- Ihren Ehegatten, Ihren eingetragenen Lebenspartner, Ihren nichtehelichen Lebenspartner
- Unverheiratete, minderjährige Kinder – unter bestimmten Voraussetzungen sogar die volljährigen
- Pflegebedürftige Angehörige, die in Ihrem Haushalt leben
- Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebende Kinder mit geistiger Behinderung, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
- Unverheiratete Au pair und Austauschschüler, die bis zu 1 Jahr in die Familie eingegliedert werden, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz besteht
- Enkelkinder, solange das eigene Kind noch mitversichert ist
- Übernachtungsgäste unter 18 Jahren, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz besteht
- Eltern/Großeltern, wenn häusliche Gemeinschaft vorliegt
- Au-pair und Austauschschüler, die bis zu 1 Jahr in die Familie eingegliedert werden – vorausgesetzt, es besteht kein Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag
Für bestimmte Fälle ist eine spezielle Haftpflichtversicherung Pflicht. Dazu gehören zum Beispiel der Gebrauch von Autos und Lkws. Die Privathaftpflicht gehört hingegen zu den freiwilligen Versicherungen.
Dennoch empfehlen wir den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Denn der Schadenersatz eines Haftpflichtfalls kann unter Umständen Kosten in Millionenhöhe nach sich ziehen.
Unter Haftpflicht versteht man die gesetzliche Pflicht zum Schadenersatz, wenn Sie jemand anderem schuldhaft einen Schaden zufügen.
Beispiel: Sie als Fußgänger oder Radfahrer verursachen einen Verkehrsunfall, weil Sie sich unvorsichtig verhalten haben.
Die Verpflichtung, für einen Schaden zu haften, kann im schlimmsten Fall ein Leben lang bestehen. Unserer Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Für die private Haftpflichtversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung von 250 € vereinbaren. Dadurch wird Ihr Versicherungsbeitrag niedriger.
Beispiele:*
- Haftpflichtversicherung für Singles - ohne Selbstbeteiligung: ab 38,95 € im Jahr
- Haftpflichtversicherung für Singles - mit 250 € Selbstbeteiligung: ab 28,50 € im Jahr
- Haftpflichtversicherung für Familien - ohne Selbstbeteiligung: ab 51,30 € im Jahr
- Haftpflichtversicherung für Familien - mit 250 Euro Selbstbeteiligung: ab 38,00 € im Jahr
*Die angegebenen Beitragsbeispiele gelten für Versicherte, die im öffentlichen Dienst arbeiten.
Die Diensthaftpflichtversicherung oder Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung können Sie nicht auf HUK24.de berechnen. Sie können sich aber über die HUK-COBURG unter der Rufnummer 09561 96 101 ein unverbindliches Angebot einholen.
In unserer Privathaftpflichtversicherung sind Sie auch im Ausland zeitlich unbefristet versichert, solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Der Versicherungsumfang kann bei älteren Tarifständen abweichen. Welcher Tarifstand Ihrem Vertrag zu Grunde liegt, können Sie Ihrem Versicherungsschein oder Ihrem persönlichen Servicebereich „Meine HUK24“ entnehmen.
Video-Reihe: Versicherungscoach Tim

Versicherungscoach Tim erklärt die wichtigsten Themen rund um die Privathaftpflichtversicherung verständlich und unterhaltsam.

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Die HUK24 bietet ihren Kunden vom ersten Kontaktpunkt über den Vertragsabschluss bis hin zur Vertragsverwaltung und Schadenmeldung komplett digitale Prozesse, sodass Sie in einer ruhigen Minute alles bequem und ohne Stress von Zuhause aus erledigen können.

Versicherungen abzuschließen sollte so einfach sein wie eine Pizza zu bestellen.
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