Was leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden. Dazu gehören verletzte oder getötete Personen, Sachschäden und Vermögensschäden.  

 

Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Bei Unfällen im Straßenverkehr können die tatsächlichen Schadensummen jedoch deutlich höher ausfallen. Ein Beispiel: Bei einem Unfall auf der Autobahn wird eine Person querschnittsgelähmt. Der Geschädigte hat dann in der Regel Anspruch auf Ausgleichszahlungen für den lebenslangen Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Übernahme der Kosten für den behindertengerechten Umbau seiner Wohnung. 

Aus diesem Grund haben wir die Deckungssumme unserer Kfz-Haftpflichtversicherung weit über den gesetzlichen Mindestsummen angesetzt. 

 

Mallorca-Police

In unserem Classic-Tarif beinhaltet die Kfz-Haftpflichtversicherung auch die sogenannte Mallorca-Police, die Ihnen zusätzlichen Schutz bei im Ausland gemieteten Autos bietet (die Liste der Länder, in denen der Versicherungsschutz gilt, entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen)..  

Die Teilkasko sichert Ihr Auto gegen Schäden ab, auf die Sie selbst meist keinen Einfluss haben:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl, Raub
  • Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überspannungsschäden infolge Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch. Lawinen sind im Basis-Tarif nicht mitversichert.
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art. Im Basis-Tarif nur Wildschäden.
  • Bruch der Verglasung
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss. Folgeschäden sind bis zu 20.000 Euro je Schadenfall versichert.
  • Unmittelbare Schäden durch Tierbiss (z. B. Marderbiss). Folgeschäden sind bis 20.000 Euro je Schadenfall versichert. Im Basis-Tarif ist der Tierbiss nicht mitversichert.

 

Die Vollkasko umfasst:

  • Alle Leistungen der Teilkasko
  • Ersatz für Unfallschäden, die Sie selbst oder ein anderer verursachen
  • Vandalismus
  • Transport auf einer Fähre oder einem Schiff
  • Zusätzlicher Schutz für den Antriebs-Akku (Hochvoltbatterie-System) bei Elektro- und Hybridfahrzeugen bis 20.000 €. 

 

Gut zu wissen: 

In der Teilkasko und Vollkasko sind alle fest mit Ihrem Auto verbundenen Bestandteile mitversichert. Die Teile müssen gesetzlich zulässig und fest ein- oder angebaut sein. Der Dachkoffer für die Ski-Ausrüstung oder der Fahrradträger sind beispielsweise mitversichert.

Zubehör, dessen Mitführung gesetzlich vorgeschrieben ist, ist versichert, zum Beispiel der Verbandskasten, das Warndreieck oder das Reserverad. Auch das Ladekabel für Ihr E-Auto ist mitversichert.

 

Weitere Vorteile unserer Kaskoversicherung:

  • Grob fahrlässiges Verhalten ist mitversichert, etwa wenn Sie kurz abgelenkt waren
  • Ausgeschlossen ist lediglich das Fahren unter Alkohol und Drogen – oder wenn Sie es einem Dieb sehr leicht machen, Ihr Fahrzeug zu stehlen.
  • Bei Diebstahl oder Totalschaden erstatten wir Ihnen im Classic-Tarif innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung den Neupreis Ihres Fahrzeugs. Danach den Wiederbeschaffungswert.
  • Kein Abzug "neu für alt": Sie erhalten die volle Erstattung, auch wenn bei einer Reparatur ältere Teile durch Neuteile ersetzt werden.

Werkstattbonus – 20% sparen mit Kasko SELECT 

Kasko SELECT bedeutet für Sie: Bei einem Kaskoschaden sucht unser Partner, die HUK-COBURG eine qualitativ hochwertige Werkstatt für Ihren Pkw aus. 

Durch standardisierte Abläufe und Großkundenkonditionen gewinnen wir Kostenvorteile, die wir an Sie weitergeben. Ihr Kaskobeitrag sinkt dadurch. Sie sparen 20% Beitrag im Vergleich zu einer Kasko ohne Werkstattbindung ein.

 

Ihre Vorteile mit Kasko SELECT:

  • 20% Beitragsvorteil für die Vollkasko oder Teilkasko
  • 6 Jahre Garantie auf die Reparatur
  • DEKRA-geprüftes Werkstattnetz mit hohen Qualitätsstandards
  • Fachgerechte Reparatur unter Verwendung von Originalersatzteilen
  • Direkte Abrechnung mit der Werkstatt durch die HUK-COBURG

 

So funktioniert Kasko SELECT im Schadenfall:

  • Sie rufen von der Unfallstelle aus die HUK-COBURG an: 0800 2 485 445 – kostenlos aus deutschen Telefonnetzen. Oder Sie melden Ihren Schaden online. 
  • Die HUK-COBURG nennt Ihnen eine geeignete Partnerwerkstatt mit freien Kapazitäten in der Nähe. Dort lassen Sie das Auto reparieren.
  • Die HUK-COBURG organisiert den Transport, wenn das Auto nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist – oder die Werkstatt mehr als 15 km von Ihrem Wohnsitz entfernt ist.
  • Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt.
  • Auf Wunsch vermittelt Ihnen die Werkstatt einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur.
  • Möchten Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen, ersetzen wir die Kosten, die bei einer Reparatur angefallen wären.

 

Wann kann Kasko SELECT nicht abgeschlossen werden?

  • Bei geleasten Fahrzeugen
  • Wenn das Fahrzeug auf jemand anderen als den Versicherungsnehmer, den Ehe-/Lebenspartner oder das Kind zugelassen ist
  • Wenn der Versicherungsnehmer eine juristische Person (Firma) ist

Der HUK24 Schutzbrief bietet Ihnen als Zusatz zu Ihrer Autoversicherung folgende Leistungen:

 

Ab der Haustür

  • Pannenhilfe durch qualifizierte Pannenhelfer
  • Bergen und/oder Abschleppen des fahruntüchtigen Fahrzeugs
  • Kurzfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi (bis max. 50 Euro)
  • Abstellkosten

 

Darüber hinaus ab 50 km vom Wohnort

  • Fahrzeugtransport
  • Falls notwendig Übernachtungen 
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt mit Mietwagen oder öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Hilfe bei Naturkatastrophen (z. B. Lawinen oder Erdbeben)
  • Krankenrücktransport (auch wenn Sie nicht mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind)
  • Rückholen von Kindern

 

Darüber hinaus in vielen Ländern Europas (ab 50 km Entfernung vom Wohnort)

  • Hilfe in besonderen Notfällen im Ausland (auch wenn Sie nicht mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind)

 

Der Schutzbrief gilt bei Fahrten innerhalb vieler Länder Europas mit dem versicherten Fahrzeug. Beim Krankenrücktransport, der Rückholung von Kindern und bei Notfällen im Ausland helfen wir Ihnen auch dann, wenn Sie mit einem anderen Transportmittel als dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind.

 

Die Leistungsbeschreibungen sind hier verkürzt wiedergegeben. Einige Schutzbrief-Leistungen sind der Höhe nach begrenzt. Den genauen Leistungsumfang, die Voraussetzungen im Einzelnen und Einschränkungen sowie die Länder, in denen der Versicherungsschutz besteht. entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.  

Warum ist der Fahrerschutz wichtig?

Zahlreiche Autofahrer und Mitfahrer werden jedes Jahr bei Verkehrsunfällen verletzt. Besonders wenn die Gesundheit länger beeinträchtigt ist, entstehen hohe Kosten. Mitfahrer können ihre Ansprüche bei der Kfz-Haftpflicht des Fahrzeughalters geltend machen. Der Fahrer geht bei selbst verschuldeten Unfällen jedoch leer aus. 

 

Was leistet der Fahrerschutz der HUK24?

Unser Fahrerschutz sichert Sie bei Personenschäden ab, wenn Sie mit dem Auto, Campingfahrzeug oder Lieferwagen fahren, das Fahrzeug abstellen, be- oder entladen. Unser Fahrerschutz sichert alle berechtigten Fahrer des Kfz mit bis zu 15 Millionen Euro je Schadenfall umfassend ab. Sie erhalten zum Beispiel den Verdienstausfall erstattet, ein Schmerzensgeld, die Kosten für den behindertengerechten Umbau im Haus oder in der Wohnung oder eine Hinterbliebenenrente für die Familie. Leistungen vom Unfallgegner, der Sozialversicherung oder der Krankenkasse rechnen wir auf unsere Leistungen an.

 

 

Elektrisch fahren, digital versichern

Optimierter Versicherungsschutz für Elektroautos Öko-Rabatt + 280€ CO2-Bonus pro Jahr

 

 

Ob neu oder gebraucht, Stadtauto oder Familienwagen: Die Ansprüche an eine Autoversicherung sind völlig verschieden. Mit unserem Zusatzschutz ergänzen Sie Ihre Versicherung individuell und preiswert.

Der Rabattschutz für Ihre Autoversicherung: Keine Rückstufung im Schadenfall

Normalerweise wird Ihre Schadenfreiheitsklasse bei einem Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden zurückgestuft. Ihr Beitrag steigt dadurch im nächsten Jahr.
Anders beim Rabattschutz: Nach einem Unfall stufen wir Ihren Vertrag im Folgejahr nicht zurück. Sie fahren im nächsten Jahr mit derselben SF-Klasse weiter und vermeiden einen höheren Beitrag.

Den Rabattschutz erhalten Sie im Classic-Tarif für Pkw gegen einen Mehrbeitrag. Einzige Voraussetzung: Ihr Vertrag muss mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 4 eingestuft sein.
Wichtig: Ihr Rabattschutz gilt nur für die HUK24. Wenn Sie zu einer anderen Versicherung wechseln, geben wir den tatsächlichen Schadenverlauf weiter.
 

Mit Kasko PLUS erweitern Sie die Vollkasko Classic für Ihren Pkw um sinnvolle Leistungen:

  • 36 Monate Neupreis-Erstattung für Neuwagen
  • 36 Monate Kaufwert-Erstattung für Gebrauchtwagen
  • Eigenschäden sind mitversichert: beispielsweise wenn Sie Ihr Garagentor anfahren oder ein anderes eigenes Auto rammen – bis zu 100.000 Euro im Jahr und mit 500 Euro Selbstbeteiligung im Schadenfall.

Autofahrer, die im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, erhalten nicht immer den kompletten Schaden ersetzt. Der Grund: Die Kfz-Versicherungssummen sind in anderen Ländern niedriger oder der Unfallgegner ist womöglich nicht versichert.  

Mit dem Ausland-Schadenschutz ersetzen wir Ihren Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner bei uns kfz-haftpflichtversichert wäre. Wir entschädigen Sie nach deutschem Standard bis zu 100 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (jedoch bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je geschädigte Person).

 

 

Unsere Leistungen:

  • Notwendige Verhandlungen mit dem Unfallgegner und seiner Versicherung übernehmen wir für Sie.
  • Nutzungsausfall und Mietfahrzeuggebühren – auch wenn Sie diese Kosten im Unfall-Land nicht geltend machen könnten.
  • Sie müssen sich nicht an den ausländischen Versicherer wenden. Melden Sie den Schaden einfach direkt bei uns.
  • Unser 24-Stunden-Notrufservice unterstützt Sie bei Sprachproblemen vor Ort. Wir informieren Sie über die ärztliche Versorgung im Ausland. Wenn Sie möchten, rufen wir Ihnen nahe stehende Personen an.

 

In diesen Ländern sind Sie versichert: 

Europäische Union, Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien (incl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Nordmazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei. In Deutschland gilt der Auslands-Schadenschutz nicht. 

Telematik ist eine innovative Technologie, mit der sich Daten über Ihr Fahrverhalten erfassen lassen. Wir nutzen Telematik, um Ihnen eine noch günstigere Autoversicherung anbieten zu können. Sparen Sie mit vorausschauendem und sicherem Fahren bis zu 30 % Ihrer Versicherungsprämie in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Mehr Informationen

 

 

 

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) weist den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz Ihres Fahrzeugs nach. Sie hat die bis 2008 benötigte Doppelkarte ersetzt, die auch „Deckungskarte“ genannt wurde. Seitdem müssen Versicherer den Versicherungsnachweis elektronisch an die Zulassungsstellen übermitteln.

Ihre eVB von der HUK24 erhalten Sie, nachdem Sie Ihre Kfz-Versicherung im Anschluss an die Beitragsberechnung abgeschlossen haben, per E-Mail. Mit der übermittelten eVB-Nummer, einem siebenstelligen Code aus Zahlen und Buchstaben, können Sie Ihr Fahrzeug unkompliziert zulassen. Beachten Sie, dass die E-Mail Sie in seltenen Fällen erst am nächsten Werktag erreicht. Mit unserem Pkw-Versicherungstarifrechner können Sie ganz leicht Ihr persönliches Angebot für eine Kfz-Versicherung berechnen.

Bei der Angebotsberechnung ermitteln wir aufgrund Ihrer Angaben automatisch die bestmögliche Vertragseinstufung.

 

Ein Pkw kann direkt in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse) 1, 2, 3 oder 4 eingestuft werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner haben bereits ein Fahrzeug (z.B. Pkw, Motorrad, Lieferwagen etc.) mit einer SF versichert.
  • Dieses Fahrzeug ist  in die SF 1 bis 4 oder besser eingestuft.
  • Die Fahrer des Zweitfahrzeugs sind mindestens 23 Jahre alt.

Die Einstufung des Zweitfahrzeugs erfolgt in die SF-Klasse des Erstfahrzeugs. Bei Pkw max. in die SF 4.

 

Für einen Pkw kann die Einstufung direkt in SF-Klasse 1/2 erfolgen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner haben eine KFZ-Versicherung für ein Fahrzeug, das mindestens in die SF 1/2 eingestuft ist.
  • Ihre Eltern haben eine KFZ-Versicherung für ein Fahrzeug, das mindestens in die SF 1/2 eingestuft ist.
  • Sie besitzen seit mindestens drei Jahren den Führerschein.

In allen anderen Fällen wird dem Vertrag die SF-Klasse 0 zugrunde gelegt.

Wenn Sie Ihre Autoversicherung abschließen, legen Sie den Kreis der Fahrer fest. Sie können zum Beispiel festhalten, dass nur Sie und Ihr Partner das Auto fahren. Aufgrund Ihrer Angaben zum Fahrerkreis im Antrag berücksichtigen wir Ihre persönliche Situation und berechnen den Beitrag für die Versicherung Ihres Autos. 

Es ist daher wichtig, dass Sie uns unverzüglich darüber informieren, wenn eine andere bzw. zusätzliche Person zukünftig das Fahrzeug führen darf. Wir berechnen daraufhin den Beitrag der Kfz-Versicherung ab dem Zeitpunkt der Änderung neu.

Wichtig: An der Beitragsberechnung ändert sich nichts, wenn ein Kaufinteressent, ein Kraftfahrzeugreparateur, ein Hotelangestellter in Ausübung seines Dienstes oder ein Dritter das Fahrzeug anlässlich einer Notfallsituation fährt, selbst wenn diese Person noch keine 25 Jahre alt oder jünger als die im Kfz-Versicherungsantrag genannten Fahrer ist.

Haben Fahranfänger die Möglichkeit, sich über ihre Eltern mitversichern zu lassen, ist das in der Regel für sie günstiger, als selbst eine neue Kfz-Versicherung abzuschließen. Dazu wird der eigene Wagen als Zweitwagen der Eltern angemeldet. Der Vorteil: Junge Fahranfänger sind dann nur als Fahrer, nicht aber als Halter eingetragen. Ein Zweitwagen wird von der Autoversicherung normalerweise in eine Schadenfreiheitsklasse mit höherem Rabatt eingestuft, als es bei einem Fahrzeug der Fall wäre, dass auf einen Fahranfänger zugelassen wird.

Übrigens: Wollen Jugendliche den Zweitwagen später als ihr eigenes Auto selbst versichern, starten sie in ihrer neuen Versicherung dann nicht mit der niedrigsten SF-Klasse, sondern können die bisherige Einstufung für die eigene Kfz-Versicherung übernehmen.

Eine rein digitale Kfz-Zulassung ist in Deutschland zwar seit dem 01. Oktober 2019 prinzipiell möglich. Allerdings bieten derzeit nur wenige Kfz-Zulassungsstellen die Online-Anmeldung für die Bürger an. Grund sind die hohen Anforderungen an Technik und Sicherheit, die eine schnelle Umsetzung des Systems in vielen Behörden derzeit verhindern. Falls Sie an einer Online-Zulassung interessiert sind, sollten Sie sich deshalb bei Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle über den aktuellen Stand informieren. 

 

Zudem müssen für eine erfolgreiche Online-Zulassung einige Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Sie benötigen einen neuen Personalausweis mit eID-Onlinefunktion.
  • Sie benötigen den zugehörigen PIN für Ihren Personalausweis.
  • Ein Kartenlesegerät ist notwendig, um die Daten des Personalausweises an die Behörde zu übermitteln. Alternativ können Sie das auch mit einem NFC-fähigen Smartphone über die Ausweis-App der Bundesregierung durchführen.
  • Die Erstzulassung des Fahrzeugs muss nach dem 01. Januar 2015 erfolgt sein, da erst ab diesem Datum Zulassungsbescheinigungen (Teil I)  mit dem erforderlichen Sicherheitscode ausgestellt wurden.

 

Sie können den Beitrag für Ihre Kaskoversicherung beeinflussen. Wenn Sie Kasko SELECT oder eine höhere Selbstbeteiligung im Schadensfall wählen, ergibt sich ein günstigerer Beitrag.

Berechnungsbeispiele:

  • Skoda Octavia 2.0 TSI 4x4 Kombi ab: 135,87 € / Jahr   (HSN/TSN: 8004/ATU)
  • Opel Corsa-E 1.0 ab: 134,53 € / Jahr   (HSN/TSN: 0035/BCF)
  • Ford Fiesta 1.2 ab: 128,64 € / Jahr   (HSN/TSN: 8566/AOP)
  • Audi A4 1.4 TFSI Avant ab: 185,34 € / Jahr   (HSN/TSN: 0588/BFR)
  • VW Polo IV 1.4 FSI ab: 108,04 € / Jahr   (HSN/TSN: 0603/655)

Der Beitrag ergibt sich für folgende Merkmale:

  • Versicherungsnehmer: Angestellter Ingenieur, geboren am 15.06.1980
  • Führerscheinerwerb: 02.07.1998
  • Fahrer: Versicherungsnehmer
  • Zulassung: in PLZ 49626
  • Fahrzeug: VW Golf VIII Variant 2.0 TSI (HSN/TSN: 0603/COV)
  • Erstzulassung und Zulassung auf den Fahrzeughalter: 20.10.2022
  • Fahrzeughalter: VN
  • Jährliche Fahrleistung: 12.000 km
  • Nutzung: ausschließlich privat
  • Abstellplatz: Garage
  • Wohngebäudeversicherung bei der HUK-COBURG vorhanden
  • Schadenfreiheitsklasse: SF 24
  • Zahlungsweise: Jährlich mit Lastschrifteinzug
  • Vollkasko: mit 500/150 € Selbstbeteiligung
  • Kasko-Select: eingeschlossen
  • Schutzbrief: eingeschlossen
  • Versicherungsbeginn 01.01.2023

 

Stand: 27.10.2022

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ergibt sich aus den Kalenderjahren, die Sie bisher schadenfrei mit Ihrem Kfz gefahren sind. Besitzen Sie mehrere Fahrzeuge, so wird jedem eine eigene SF-Klasse zugeordnet. Je mehr Jahre Sie ohne Unfälle fahren, desto höher steigt Ihre SF-Klasse und desto niedriger ist Ihr Beitrag zur Kfz-Versicherung. Also: Je höher die SF-Klasse, desto günstiger die Autoversicherung. Die Versicherung gewährt für jede Schadenfreiheitsklasse einen bestimmten Schadenfreiheitsrabatt (SFR) auf die Versicherungsbeiträge. Ihre derzeitige SF-Klasse können Sie Ihrer letzten Beitragsrechnung entnehmen.

Kommt es zum selbstverschuldeten Unfall mit Ihrem Kfz, stuft Ihre Versicherung Sie ggf. in der SF-Klasse zurück. Jede Versicherung hat dafür eigene Richtlinien, beispielsweise wird in der Regel die Zahl selbstverschuldeter Unfälle bei der Rückstufung berücksichtigt.

Übrigens: Sowohl auf die Höhe der Beiträge für Ihre Kfz-Haftpflicht als auch auf die Höhe der Vollkasko-Beiträge hat Ihre jeweilige SF-Klasse Einfluss. Die Beiträge zur Teilkasko werden hingegen nicht von der SF-Klasse beeinflusst. 

In Ihrem persönlichen Servicebereich "Meine HUK24" können Sie viele Vertragsdetails Ihrer Autoversicherung einfach selbst ändern:

  • Loggen Sie sich oben unter dem Menüpunkt "Anmelden" in "Meine HUK24“ ein.
  • Wählen Sie unter "Meine Verträge“ den Vertrag aus.
  • Klicken Sie unter den Vertragsdaten auf "Ändern". Die Änderungsmöglichkeiten werden Ihnen aufgelistet.
  • Ihr Änderungswunsch ist nicht dabei? Schreiben Sie uns über den Punkt "Individuelle Nachricht verfassen"

Diese Unterlagen brauchen Sie immer:

  • Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Eine schriftliche Vollmacht, wenn Sie einen Vertreter schicken. Dieser muss seinen Ausweis oder den Pass mit aktueller Meldebescheinigung mitnehmen.
  • Ihre Kontodaten
     

Für eine Neuzulassung benötigen Sie außerdem:

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Oder das COC-Papier, die Übereinstimmungsbescheinigung, wenn Sie das Fahrzeug importieren 
     

Bei einem Gebrauchtwagen benötigen Sie zusätzlich:

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Neue Kennzeichen, wenn Sie die alten nicht weiterverwenden
  • Eine „TÜV-“ und ASU-Bescheinigung, wenn das Kfz älter als drei Jahre ist
     

Ein pauschaler Preis für eine Autoversicherung lässt sich nicht angeben. Wie günstig eine Kfz-Versicherung im konkreten Fall ausfällt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem:

 

  • Anzahl und Alter der eingetragenen Fahrer
  • Art der Versicherung (Vollkasko, Teilkasko, Haftpflicht)
  • Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
  • Zulassungsort
  • Typklasse des Fahrzeugs
  • Fahrleistung (Durchschnitt der gefahrenen Kilometer im Jahr)

 

Fahranfänger zahlen zum Beispiel in der Regel mehr Geld für eine Autoversicherung, da das Unfallrisiko bei ihnen aufgrund der noch geringen Fahrpraxis höher ist. Dies gilt auch dann, wenn sie in bestehende Kfz-Versicherungen ihrer Eltern als Mitfahrer aufgenommen werden.

Je höher die Schadenfreiheitsklasse ist, die Sie vorweisen können, umso günstiger fällt die Autoversicherung aus. Wenn Sie also seit vielen Jahren unfallfrei gefahren sind, wirkt sich das ebenso positiv auf eine günstige Kfz-Versicherung aus wie die Einstufung Ihres Fahrzeugs in eine niedrige Typklasse, eine geringe jährliche Fahrleistung und ein kleiner Fahrerkreis für das versicherte Auto.

Mit dem Tarifrechner für eine Kfz-Versicherung der HUK24 können Sie die Beitragshöhe Ihrer Autoversicherung ganz leicht selbst berechnen. 

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen, müssen Sie Ihre Police fristgerecht – einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres – kündigen. Dies sollten Sie jedoch erst dann machen, wenn Sie den neuen Vertrag bereits unterschrieben haben, denn: Ein Versicherer hat die Möglichkeit, Ihre Anfrage auf eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung abzulehnen. Bringen Sie deshalb die neue Kfz-Versicherung zunächst unter Dach und Fach, bevor Sie Ihren alten Vertrag kündigen. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Die sogenannte Mallorca-Police können Sie – meist ohne gesonderten Mehrbeitrag – zusätzlich zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Mallorca-Police bietet Ihnen auch dann einen Versicherungsschutz, wenn Sie mit einem Mietwagen einen Unfall im Ausland verursachen. Der Hintergrund: In vielen Ländern sind die Versicherungssummen bei der Auto-Haftpflichtversicherung sehr viel niedriger als in Deutschland.

Normalerweise müssen Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall im Ausland die Differenz zwischen den Schadenersatzansprüchen und der vorgeschriebenen Versicherungssumme im jeweiligen Urlaubsland selbst tragen. Die Mallorca-Police der Kfz-Versicherung übernimmt diese Differenz – und greift damit, wenn die Mietwagenversicherung nicht ausreicht.

Übrigens: Die Mallorca-Police gilt – anders als der Name vermuten lässt – im gesamten Geltungsbereich der Europäischen Union.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, können Sie Ihren Versicherungsvertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist beenden:

  • Melden Sie sich dazu in Ihrem persönlichen Servicebereich Meine HUK24 an und wählen Sie den betroffenen Vertrag aus.
  • Klicken Sie anschließend unten auf "Ändern".
  • Wählen Sie dann "Beendigung aufgrund Fahrzeugverkauf" und folgen Sie den weiteren Anweisungen des Formulars.

Ein offenes Guthaben überweisen wir Ihnen auf Ihr Konto oder Sie erhalten einen Verrechnungsscheck.

 

 

Sie wollen Ihr Auto verkaufen?

Bei der HUK-Autowelt erhalten Sie ein faires Angebot für Ihren Gebrauchtwagen an zahlreichen Ankaufstationen in ganz Deutschland.

Welche Kfz-Versicherung für Sie am besten ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Alter Ihres Fahrzeugs und Ihrem persönlichen Bedürfnis nach Sicherheit ab. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Merkmale der Vollkasko-, Teilkasko- und der Haftpflichtversicherung für Ihr Auto vor.

 

  • Vollkasko: Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich vor allem dann, wenn Sie einen Neuwagen oder ein sehr hochwertiges gebrauchtes Auto kaufen. Sie enthält alle Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich unter anderem Schäden durch Vandalismus und infolge selbstverschuldeter Unfälle ab. Auch bei Fahrerflucht, Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers oder dann, wenn dieser nicht haftbar gemacht werden kann (zum Beispiel im Falle eines Kindes), zahlt Ihre Kfz-Vollkaskoversicherung. Nach etwa fünf Jahren kann der Wechsel in eine Teilkaskoversicherung mitunter ein sinnvoller Schritt sein.

  • Teilkasko: Eine Teilkaskoversicherung bietet Ihnen für Ihr Fahrzeug Schutz bei Diebstahl, Wildunfällen, Glasbruch, Marderbiss, Hagelschlag und weiteren Elementarschäden. Sie kommt für Reparaturkosten auf und ersetzt Ihnen den Wiederbeschaffungswert (zum Kauf eines gleichwertigen Wagens), falls Ihr Fahrzeug bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall einen Totalschaden erleidet. Diese Art der Autoversicherung ist auch für ältere Autos und Gebrauchtwagen empfehlenswert.

  • Kfz-Haftpflicht: Mindestvoraussetzung bei der Zulassung eines Fahrzeugs ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Fahrzeughalter sind dazu verpflichtet, eine solche für ihr Kfz abzuschließen, bevor es auf öffentliche Straßen darf. Die Versicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die der Versicherte zu verantworten hat. Schäden an dessen eigenem Fahrzeug werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Dafür bedarf es ggf. einer zusätzlichen Teilkasko- oder einer Vollkaskoversicherung.

Nein. Sie können Ihre Kfz-Versicherung komplett online wechseln. Ein Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle ist nicht notwendig. Wir informieren die Zulassungsstelle automatisch über den Wechsel der Versicherung. Dazu müssen Sie nichts weiter unternehmen. Sie müssen lediglich Ihre bisherige Kfz-Versicherung fristgerecht kündigen. 

 

 


 

Von der Schadenfreiheitsklasse bis zur Werkstattbindung: Versicherungscoach Tim erklärt die wichtigsten Themen rund um die Kfz-Versicherung verständlich und unterhaltsam. Und gerade für Fahranfänger hat er noch einige Tipps parat. 

 

Mit einer Kfz-Versicherung der HUK24 stehen Ihnen zahlreiche weitere Services zur Verfügung - vom günstigen Reifenwechsel über die Pannenhilfe bis hin zum Ankauf Ihres Gebrauchtwagens.