Nichtraucher haben nicht nur die besseren Chancen, gesund alt zu werden, sie zahlen auch deutlich niedrigere Versicherungsbeiträge bei einer Risikolebensversicherung (RLV). Raucher erwartet bei den Policen in der Regel ein deutlicher Aufschlag.

Hier erfahren Sie alles zum Thema, unter anderem auch, worauf Sie als tatsächlicher Raucher beim Abschluss einer Risikolebensversicherung achten sollten, um eine gute Absicherung zu erzielen und die Auszahlung im Versicherungsfall nicht zu gefährden. Und aufgrund der erhöhten Gesundheitsrisiken ist schließlich für Raucher der Abschluss einer Risikolebensversicherung besonders ratsam

Wer regelmäßig zum Glimmstängel greift, hat ein erhöhtes Risiko für diverse Erkrankungen, auch solche, die zu einem frühzeitigen Tod führen können, etwa Lungenkrebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt. Studien zufolge beträgt die Lebenszeit von Rauchern durchschnittlich sechs bis sieben Jahre weniger als die von Nichtrauchern.

Versicherer, die eine Risikolebensversicherung für Raucher anbieten, müssen also von einer erhöhten Wahrscheinlichkeit ausgehen, dass die Versicherungsleistung in Anspruch genommen wird. Deshalb verlangen sie von Rauchern, die ihre Familie für den Fall ihres vorzeitigen Todes absichern wollen, entsprechende Beitragszuschläge, durch welche die erhöhte Auszahlungswahrscheinlichkeit ausgeglichen wird. 

Sie rauchen nur im Urlaub hin und wieder eine E-Zigarette? Bei Familienfeiern greifen Sie ausnahmsweise einmal zu einer Selbstgedrehten? Dann sollten Sie wissen, dass es bei einer Risikolebensversicherung in der Regel keine Rolle spielt, ob Sie Gelegenheitsraucher oder Kettenraucher sind. 


Aus Sicht von Risikolebensversicherungen ist die Definition eines Rauchers für gewöhnlich: Wer innerhalb der letzten zwölf Monate auch nur eine einzige Zigarette oder Zigarre geraucht hat, ist Raucher.


Zwar sind Versicherer nicht an diese konkrete Formel gebunden, doch die meisten prüfen den Raucherstatus mit genau dieser Frage. Die Raucher-Frage ist dabei nur eine von vielen, die Sie im Rahmen der Gesundheitsprüfung bei Abschluss einer Risikolebensversicherung wahrheitsgemäß zu beantworten haben. Ihre Antworten entscheiden über Ihre Versicherungsfähigkeit und die Höhe Ihres Beitrags. 
 

Manch einer könnte nun darauf kommen, der Risikolebensversicherung den Raucher-Status zu verschweigen. Davon ist allerdings dringend abzuraten. Es besteht die Verpflichtung, alle Fragen der Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß zu beantworten. Stellt der Versicherer später fest, dass jemand bewusst oder fahrlässig falsche Angaben gemacht hat, hat er das Recht, ohne Erstattung der bisher geleisteten Beiträge vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.

Tatsächlich prüfen Versicherer in Stichproben oder bei Verdachtsmomenten, ob die Angaben einzelner Versicherungsinteressenten stimmen. So können sie beispielsweise gerade bei höheren Risikolebensversicherungssummen Untersuchungen wie ein EKG oder einen Lungenfunktionstest zur Bedingung machen, die verlässliche Hinweise darauf geben können, ob jemand regelmäßig raucht. Hat jemand bei der Antragstellung gelogen, kann die Risikolebensversicherung den Nachweis darüber also oft leicht erbringen.

Und: Wenn jemand sich als Raucher eine günstige Risikolebensversicherung durch Falschangaben bei Versicherungsschluss erschleicht und später an den Folgen des Tabakkonsums verstirbt, wird der Versicherer die Auszahlung der Versicherungssumme aus der RLV verweigern, wenn ihm die Todesursache zur Kenntnis gelangt.  Daher besteht der bessere Weg darin, einen höheren Beitrag für die Risikolebensversicherung als Raucher zu akzeptieren, statt das Rauchen zu verheimlichen und falsche Angaben zu machen.

Um wie viel teurer eine Risikolebensversicherung für Raucher ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Beitragshöhe von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt, unter anderem davon, in welchem Alter der Versicherungsinteressent zum Zeitpunkt des Abschlusses ist oder welche sonstigen Lebensumstände sich auf Gesundheit und Lebenserwartung in bestimmter Weise auswirken. 

Die Zukunft kann niemand mit absoluter Sicherheit vorhersagen. Vielleicht wird in fünf oder zehn Jahren aus einem Raucher ein überzeugter Nichtraucher geworden sein. Oder man gönnt sich irgendwann im Leben das Laster, hin und wieder an einer E-Zigarette zu ziehen. Über solche Veränderungen ist eine Risikolebensversicherung in der Regel zu informieren

Wichtig
Welche Anzeigepflichten für Versicherte bestehen, regelt jede Versicherung individuell. Informieren Sie sich also vor Vertragsschluss, ob Sie beispielsweise bei gesunkenem Gesundheitsrisiko in einen günstigeren Tarif wechseln können.

Wenn Sie vom Raucher zum Nichtraucher werden, müssen Sie in den allermeisten Fällen die Nikotinfreiheit über 12 Monate aufrechterhalten, ehe Sie bei der Risikolebensversicherung nicht mehr als Raucher gelten. Dann hängt es von den Vertragsbedingungen ab, ob Sie einen neuen, günstigeren Nichtrauchertarif abschließen oder Ihren bestehenden Vertrag in einen solchen umwandeln können. 


Wenn Sie während des Bestehens einer Risikolebensversicherung mit dem regelmäßigen Rauchen beginnen, sind Sie in vielen Fällen verpflichtet, Ihrem Versicherer dies anzuzeigen. Nur wenige Versicherer bieten Risikolebensversicherungen an, bei denen der nachträgliche Beginn des Rauchens nicht anzeigepflichtig ist und der Versicherte weiter im Nichtrauchertarif bleiben kann. 

Die Versicherungsbedingungen unterschiedlicher Versicherer unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. Als Versicherter wollen Sie natürlich eine möglichst hohe Absicherung zu günstigen Konditionen. Eine Risikolebensversicherung zu finden, die für Raucher extrem günstig ist – von dieser Vorstellung sollten Sie sich aber verabschieden.

Was zu schön klingt, um wahr zu sein, ist es nun mal meist auch nicht. Seriöse Anbieter berechnen einen Tarifzuschlag. Dennoch gibt es signifikante Beitragsunterschiede. Um eine verhältnismäßig günstige Risikolebensversicherung für Raucher zu finden, lohnt es sich daher, Zeit in die Recherche zu investieren. Die Tücke liegt im Detail: Manche Versicherer bieten beispielsweise grundsätzlich eine sehr günstige Risikolebensversicherung an, für Raucher warten aber horrende Zuschläge.

Andere Versicherer haben demgegenüber eher teurere Grundbeträge, dafür aber moderate Zuschläge für Raucher, sodass ihre Produkte gerade für Letztere besonders interessant sein können. 

Wenn die Gesundheitsprüfung keine Fragen zum Rauchen beinhaltet, könnten Versicherungsinteressierte vermeintlich in den Genuss einer Risikolebensversicherung kommen, die auch für Raucher günstig ist.

Und tatsächlich bieten einige wenige Versicherungen Risikolebensversicherungen ohne Rauchertarif an. Der Haken dabei: Die Beiträge sind normalerweise trotzdem höher als bei Risikolebensversicherungen für Raucher. Informieren Sie sich also vor Abschluss gründlich und beginnen Sie am besten direkt online mit dem Risikolebensversicherungs-Rechner der HUK24!

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