Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit, ein plötzlicher Herzinfarkt oder eine unerwartete schwere Erkrankung: Manchmal reißt der Tod Menschen sehr plötzlich aus ihrem Leben – in Deutschland beispielsweise jeden Fünften noch vor dem 65. Lebensjahr.

Viele Hinterbliebene müssen dann nicht nur mit dem Verlust des geliebten Menschen fertig werden, sondern sehen sich auch mit finanziellen Engpässen konfrontiert. Gerade in Familien, in denen der Hauptverdiener unerwartet verstirbt, kann der bisherige Lebensstandard gefährdet sein. Mit einer Risikolebensversicherung (RLV) geben Sie Ihrer Familie die Gewissheit, auch nach Ihrem Tod finanziell abgesichert zu sein.

Die Risikolebensversicherung gilt als einer der wichtigsten Verträge, die Menschen mit Familie abschließen können. Hier erfahren Sie, welche Besonderheiten einer Familien-Risikolebensversicherung Sie kennen sollten, damit die Todesfallsumme im Versicherungsfall auch wirklich gezahlt wird. 

Grundsätzlich ist es immer sinnvoll, eine Risikolebensversicherung zugunsten der Familie abzuschließen, wenn Sie Ihren Lieben nach Ihrem Tod finanziellen Druck nehmen wollen. Es gibt aber bestimmte Konstellationen, in denen diese Absicherung besonders empfehlenswert ist. 

Vor allem wenn Ihr Einkommen den größten Teil zum Familieneinkommen beiträgt oder Sie Alleinverdiener sind, kann eine Risikolebensversicherung Ihrer Familie im Falle Ihres Versterbens Zeit geben, sich neu zu organisieren. 

Haben Sie Kinder, können Sie mit der Risikolebensversicherung dafür sorgen, dass ihnen alle Türen für einen guten Bildungsweg offenstehen und Studium bzw. Ausbildung nicht an finanziellen Hürden scheitern.

Als Alleinerziehender sind Sie auch Alleinverdiener. Wenn Sie Kinder haben, ist es in diesem Fall besonders ratsam, ihnen eine finanzielle Absicherung mitzugeben, die über die gesetzliche Hinterbliebenenrente hinausgeht. 

Wenn Sie relativ spät Eltern geworden sind, ist die Wahrscheinlichkeit umso höher, dass Ihre Kinder bei Ihrem möglichen frühzeitigen Tod finanziell noch nicht auf eigenen Füßen stehen. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie für Ihre Familie Vorsorge treffen.

Um mit einer Risikolebensversicherung Ihre Familie im Todesfall abzusichern, gibt es verschiedene Vertragskonstellationen. 

Verheiratete Partner haben die Möglichkeit, einen gemeinsamen Versicherungsvertrag („verbundene Risikolebensversicherung“) abzuschließen. Kommt es allerdings zur Trennung, kann der Vertrag nicht einfach geteilt und auf einen neuen Lebenspartner übertragen werden, sondern muss aufgelöst werden. Beide Partner stehen dann erst einmal wieder ohne Versicherungsschutz da.

Bei Partnern, die nicht nur sich gegenseitig, sondern auch ihre Kinder absichern wollen, ist die verbundene Risikolebensversicherung grundsätzlich nicht empfehlenswert. Sollte nämlich dem zunächst verbliebenen Lebenspartner später auch etwas zustoßen, würden die Kinder – anders als im Fall von getrennten Risikolebensversicherungen – von keiner finanziellen Unterstützung profitieren können. Hintergrund: Im Falle des Todes erlischt die verbundene Risikolebensversicherung.

Flexibler und umfassender abgesichert sind Sie, wenn Sie und Ihr Partner getrennte Risikolebensversicherungen abschließen.

Dies können Sie über zwei Einzelverträge tun: Sie selbst treten im Vertrag als versicherte Person auf, Ihr Partner wird als Begünstigter eingesetzt. Bei einer Trennung können Sie den Begünstigten jederzeit neu bestimmen. Außerdem können Sie je unterschiedliche Versicherungshöhen und Laufzeiten festlegen, um zum Beispiel der unterschiedlichen Einkommenshöhe von Ihnen und Ihrem Partner Rechnung zu tragen.

Auch eine Über-Kreuz-Versicherung ist denkbar: In diesem Fall schließen Sie und Ihr Partner Lebensversicherungen als je einzelne Verträge ab, in denen Sie sich gegenseitig als Begünstigte benennen.

Bei der Entscheidung für eine Vertragskonstellation berücksichtigen Sie unbedingt die steuerlichen Auswirkungen. In einigen Fällen kann auf die Summe aus einer Risikolebensversicherung Erbschaftssteuer anfallen. Lassen Sie sich daher bei der Wahl Ihrer Vertragskonstellation ggf. ausgiebig beraten.

Wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, vereinbaren Sie, dass im Falle Ihres Todes während der Versicherungslaufzeit eine festgelegte Summe an Ihren Lebenspartner und/oder ggf. an Ihre Kinder ausgezahlt wird.

In der Verwendung der Summe ist Ihre Familie frei. Naheliegende Verwendungszwecke sind:
 

  • Bedienen eines laufenden Hauskredits
  • Finanzierung von Ausbildung und Studium der Kinder
  • Auffüllen der finanziellen Lücke, welche die gesetzliche Hinterbliebenenrente nicht schließt
  • Sicherung des bisherigen Lebensstandards

Wie bei jeder Risikolebensversicherung sollten Sie mit dem Vertragsabschluss nicht zu lange warten. Denn wie hoch der monatliche Beitrag ist und ob Ihnen überhaupt eine Risikolebensversicherung angeboten werden kann, hängt von Ihrem Gesundheitszustand und Ihrem Alter bei Vertragsschluss ab. Zur Ermittlung erfolgt eine mehr oder weniger umfassende Gesundheitsprüfung.

Mit anderen Worten: Schließen Sie eine Risikolebensversicherung zum Schutz Ihrer Familie möglichst in jungen Jahren ab, wenn Sie sich an körperlicher und psychischer Gesundheit erfreuen. 

Die Höhe der im Todesfall auszuzahlenden Summe sollten Sie unter Berücksichtigung Ihrer familiären Situation festlegen. Nur so können Sie Ihre Familie mit der Risikolebensversicherung effektiv absichern.

Haben Sie einen Immobilienkredit abzuzahlen? Dann sollte die Versicherungssumme Ihrer RLV mindestens der noch zu begleichenden Kreditschuld entsprechen. Genau dafür bieten wir mit unserer Risikolebensversicherung nach Tilgungsplan die ideale Lösung. Denn die Versicherungssumme fällt hier entsprechend der Restschuld Ihres Kredits.  

Geht es Ihnen darum, mit der Risikolebensversicherung Ihre Familie im Todesfall finanziell abzusichern, ohne dass ein Immobilienkredit abzuzahlen wäre? Dann sollten Sie eine gleichbleibende Versicherungssumme wählen.

Um eine angemessene Todesfallsumme festzulegen, berücksichtigen Sie Ihr eigenes Einkommen, das entfallen würde, das Einkommen Ihres Partners und Ihr vorhandenes Vermögen. Wie viel Geld würde Ihre Familie nach Ihrem Tod benötigen, um den Wegfall Ihres Einkommens verkraften zu können? Beziehen Sie in Ihre Überlegungen die gesetzliche Waisen- und Witwen-/Witwerrente ein – wenngleich diese in den meisten Fällen alles andere als üppig ausfällt.

Gegebenenfalls fallen auch bisher nicht relevante Kosten für Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe an, weil Ihr Partner wieder Vollzeit arbeiten gehen muss. Je jünger Ihre Kinder bei Vertragsschluss sind, desto mehr Budget sollten Sie für deren Absicherung einplanen.  
 

  • Familien mit Kindern: das 5-fache Brutto-Jahreseinkommen (des sich absichernden Partners)
  • Alleinerziehende: das 5-fache Brutto-Jahreseinkommen
  • kinderlose Paare: das 3-fache Brutto-Jahreseinkommen (des Partners, der sich absichert)
     

Zum so ermittelten Versicherungsbedarf sollten Sie eine ggf. zu zahlende Kreditschuld addieren. Vorhandenes und verwendbares Vermögen reduziert dagegen die sich ergebende Summe

Soll eine Risikolebensversicherung Ihre Familie im Todesfall absichern, sollte der Versicherungsschutz so lange gegeben sein, wie Ihre Hinterbliebenen auf Ihr Einkommen angewiesen sind.

Haben Sie keine Kinder, empfehlen sich in der Regel 15 Jahre Vertragslaufzeit. In dieser Zeit lässt sich in vielen Fällen ausreichend Vermögen aufbauen, um den Verlust eines Partners zumindest finanziell verkraften zu können.

Wollen Sie mit der Familien-Risikolebensversicherung neben Ihrem Partner auch Ihre Kinder absichern, sollte die Versicherungslaufzeit bis zum voraussichtlichen Ende von deren möglicher Ausbildung bzw. von deren Studium dauern – als Richtwert gilt: bis das jüngste Kind das 25. Lebensjahr erreicht hat.

Nehmen Sie sich Zeit, sich über mögliche Szenarien Gedanken zu machen: Je kürzer die Laufzeit einer Risikolebensversicherung für die Familie, desto niedriger sind auch die Beiträge. 
 

Nach dem Tod des Versicherten muss der Begünstigte sich zeitnah, bestenfalls innerhalb eines Tages, beim Versicherer melden, um die Auszahlung der Versicherungssumme zu beantragen. Zunächst genügt ein Anruf. Anschließend müssen die Versicherungspolice und die Sterbeurkunde eingereicht werden. Die Dokumente werden am besten in Kopie und zur Sicherheit per Einschreiben mit Rückschein übersandt.

Der Versicherer überweist die vertraglich vereinbarte Todesfallsumme nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen auf das von Ihnen nach Rücksprache angegebene Bankkonto. 

Die Kosten für eine Risikolebensversicherung für Familien sind sehr unterschiedlich. Einige Versicherer bieten Policen für wenige Hundert Euro pro Jahr an. Gehen Sie bei einer solchen Entscheidung aber nicht allein nach den Kosten: Nehmen Sie sich die Zeit, die Leistungsdetails der unterschiedlichen Versicherer miteinander zu vergleichen.

Grundlegende Informationen zu den Leistungen und Vertragsbedingungen finden Sie auf den Websites der Anbieter. Da für individuelle Aussagen jedoch Ihr Gesundheitszustand berücksichtigt werden muss, müssen Sie für individuelle Kalkulationen oft persönlich Kontakt aufnehmen. Es geht aber auch einfacher.

Versicherer wie die HUK24 bieten Online-Rechner an, bei denen Sie nach Beantwortung einiger persönlicher Fragen zu Gesundheit und Familiensituation direkt ein vorläufiges individuelles Angebot für Ihre Versicherungssumme und Laufzeit erhalten. 
 

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